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ASP: Änderung der Schweinepestverordnung bringt Erleichterungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche u.a. Änderungen der Schweinepestverordnung beschlossen, welche unter anderem die Umsetzung eines EU-Durchführungsbeschlusses in deutsches Recht umfassen. Damit zeichnen sich Erleichterungen für Betriebe in ASP-Restriktionszonen hinsichtlich der Vermarktung von Schlachtschweinen ab. Darüber hinaus wurden Vorschriften für Desinfektionsmaßnahmen von Fahrzeugen verstärkt, Befugnisse für Veterinärbehörden sowie Präventionsmaßnahmen durch die Aufstellung von Zäunen erweitert.
ISN: Die Verordnungsänderung ist genau richtig und erfüllt das, was wir schon lange gefordert haben: Erleichterungen bei der der Vermarktung von Schlachtschweinen im ASP-Krisenfall.
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