ISN-Projekt GmbH, Postfach 1117, 49401 Damme
perm_phone_msg (0 54 91) 9665-0
local_printshop (0 54 91) 9665-19
ASP: Kein Mehrwert durch Ernteverbotsversicherung erkennbar
Im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kann es im Rahmen der Anordnung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen in Restriktionszonen möglicherweise zu Ernte- und Nutzungsverboten von landwirtschaftlichen Flächen kommen. Laut Schweinepestverordnung können betroffene Flächenbewirtschafter eine Entschädigung für den wirtschaftlichen Nachteil in Anspruch nehmen.
ISN: Soweit noch möglich sollte überlegt werden, den Versicherungsantrag zurückzuziehen, da durch diese Versicherung kein Mehrwehrt erkennbar ist.
Sie möchten weiterlesen?
Exklusiv für Mitglieder! Loggen Sie sich ein und lesen Sie die komplette Meldung.
Falls Sie noch kein ISN Mitglied sind, können Sie sich hier im Onlineformular anmelden.
Passwort vergessen?