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Staatliche Tierhaltungskennzeichnung und ITW: Alle Details zur Umsetzung für Schweinehalter im neuen ISN-Kompakt
Laut dem geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssen deutschlandweit Schweinehalter, die Schweine mästen und diese zur Schlachtung abgeben, die Haltungsstufen ihrer Ställe bis zum 01.08.24 melden. Für die Umsetzung des vom Bund verabschiedeten Gesetzes sind die Bundesländer zuständig – und dass, obwohl eine Mehrheit der Länder eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes gefordert hatte. Trotz der anrückenden Frist ist in den meisten Bundesländern die Möglichkeit der Meldung noch nicht geschaffen worden – teilweise ist nicht einmal bekannt, welche Behörden hierfür zuständig sein sollen.
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