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Düngeverodnung: Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern geben Landesverordnungen bekannt

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen geben länderspezifische Düngeregeln bekannt, die für die sogenannten "roten Gebiete" gelten.

Ab sofort gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen länderspezifische Düngeregeln für nitratgefährdete Gebiete. Diese Bundesländer setzen somit die Vorschrift der Bundes-Düngeverordnung von 2017 um, die vorschreibt, in einer eigenen Rechtsverordnung rote Gebiete auszuweisen, in denen das Grundwasser besonders nitratbelastet ist, und für die besondere Bestimmungen gelten.

 



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