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Düngeverordnung: Klage der EU-Kommission nicht vor Inkrafttreten der Änderungen vom Tisch
Mit dem Beschluss zur Novellierung der Düngeverordnung sollte das Vertragsverletzungsverfahren bzw. die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie vom Tisch sein. Laut Bundesregierung kann dies jedoch jederzeit erfolgen, wenn die EU-Kommission den Eindruck gewinne, dass Deutschland hinter den mit der EU-Kommission verhandelten Maßnahmen zurückbleibe oder sich zeitliche Verzögerungen ergeben würden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17826) von Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion zum Vertragsverletzungsverfahren hervor.
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