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EU-Ökoverordnung: Was ändert sich für Bio-Schweinehalter?
In der neuen EU-Ökoverordnung bleibt die Tierhaltung weiterhin an betriebseigenen Flächen gebunden. Zudem werde weiter auf Platz im Stall, Auslauf und Biofutter gesetzt, erklärte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) anlässlich der im EU-Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung des Durchführungsrechtsaktes mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln. Für Bioschweinehalter gibt es eine wichtige neue Vorgabe: Mindestens die Hälfte der Fläche im Auslauf muss Festfläche sein.
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