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Grundsteuerreform: Bundesrat gegen Abschaffung der „§ 51a Gesellschaften“

Blick auf einen Sauenstall

Der Bundesrat hat sich gegen eine Abschaffung der Regelungen für die sogenannten § 51 a Gesellschaften mit Tierhaltungskooperationen im Rahmen der Grundsteuerreform ausgesprochen.

ISN: Gut, dass der Bundesrat die Bedeutung der Tierhaltungskooperationen erkannt hat und der durch die Bundesregierung anvisierten Streichung des Paragraphen eine Absage erteilt hat.



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