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Schweinestau: QS und ITW reagieren mit Ausnahmeregelung bei Audits auf Notsituation der Schweinehalter

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In einem Rundschreiben hat sowohl die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) als auch die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH (ITW) über aktuelle Ausnahmeregelungen bei Audits informiert. Prüfkriterien, die aufgrund von Vermarktungsengpässen nicht eingehalten werden können, werden nicht negativ bewertet, solange eine plausible Begründung für die Nicht-Einhaltung vorliegt. Dafür sollte eine schriftliche Bestätigung vorliegen. Tierhalter sollten jetzt besonders auf die Einhaltung von Tierschutzanforderungen achten.

ISN: Immer mehr Schweinehalter geraten aktuell durch den Schweinestau in eine Notsituation – und zwar unverschuldet. Deshalb ist es gut, dass QS und ITW die Lage mit Augenmaß bewerten.



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