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Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Akteneinsicht über Schweinezuchtbetrieb

Justiz OVG NRW

Eine Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in die bei der Tierschutzbehörde geführten Akten über einen Schweinezuchtbetrieb im Kreis Steinfurt. Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Münster aus dem April 2016. ISN: Gut so - die Kontrolle der tierhaltenden Betriebe ist Sache der zuständigen Behörden.



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