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Zweimal wöchentlich Corona Tests in größeren NRW-Schlachthöfen

Landesweite Corona-Reihentests an Schlachthöfen

Die Beschäftigten in größeren Betrieben der Fleischwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen künftig auf Kosten des Inhabers mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Das schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Düsseldorfer Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom vergangenen Samstag vor, berichtet Agra Europe (AgE).

ISN: Viel Aufwand, aber sinnvoll, wenn die Gesundheit der Mitarbeiter dadurch besser geschützt werden kann und so verloren gegangenes Vertrauen in die Schlachtwirtschaft zurückgewonnen werden kann.



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