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02.07.2026rss_feed

Aktionsplan Kupierverzicht: Tierhaltererklärung schon eingereicht?

Nicht auf den letzten Drücker warten: Schweinehalter sollten sich jetzt um die Aktualisierung der Tierhaltererklärung kümmern und alle relevanten Dokumente im Rahmen des Aktionsplans auf Ihrem Betrieb ebenfalls aktualisieren, vorhalten bzw. bei der zuständigen Behörde einreichen.

Nicht auf den letzten Drücker warten: Schweinehalter sollten sich jetzt um die Aktualisierung der Tierhaltererklärung kümmern und alle relevanten Dokumente im Rahmen des Aktionsplans auf Ihrem Betrieb ebenfalls aktualisieren, vorhalten bzw. bei der zuständigen Behörde einreichen.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht sind Schweinehalter in der Pflicht, jährlich zum Stichtag 1. Juli den Nachweis zur Unerlässlichkeit des Kupierens zu erbringen. Diese Erklärung hält den aktuellen Status im Betrieb fest und muss jedes Jahr erneuert werden.

 

Das Kupieren der Schwänze bei Schweinen ist in Einzelfällen nur dann erlaubt, wenn zuvor alle Maßnahmen zum Verhindern von Schwanzbeißen getroffen wurden und es trotzdem zum Schwanzbeißen kommt. So sieht es die Gesetzgebung vor. Um dies nachzuweisen, müssen Betriebsleiter jährlich zum Stichtag 1. Juli eine Tierhaltererklärung beim zuständigen Veterinäramt einreichen. Zudem müssen halbjährlich vorgegebene Risikoanalysen durchgeführt und die sich daraus ergebenden Maßnahmen umgesetzt werden. Die Erklärung ist ab dem Ausstellungsdatum für 12 Monate gültig.

 

Tierhaltererklärung schon aktualisiert?

Falls noch nicht geschehen, sollten sich alle Schweinehalter, die Schwänze bei ihren Ferkeln kupieren bzw. Schweine mit kupierten Schwänzen halten, wieder um die Aktualisierung der Tierhaltererklärung kümmern und alle relevanten Dokumente im Rahmen des Aktionsplans auf ihrem Betrieb ebenfalls aktualisieren, vorhalten bzw. bei der zuständigen Behörde einreichen.

Hilfestellung zu dem Thema finden Sie auf www.ringelschwanz.info.