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17.09.2025rss_feed

ASP-Bekämpfung: Landkreis Darmstadt-Dieburg erlaubt wieder Drückjagden

Die Gefahr der ASP-Ausbreitung ist weiterhin hoch: Jägerinnen und Jäger solen von Jagdreisen in betroffene und potenziell betroffene ASP-Gebiete absehen (Bild: ©Canva)

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) angepasst. Ab sofort sind in der Sperrzone II unter bestimmten Voraussetzungen wieder Drück- und Erntejagden auf Wildschweine erlaubt. Damit wird nicht nur die Ausbreitung der Tierseuche eingedämmt, sondern auch der Wildschweinbestand gezielt reguliert.

 

Der Vize-Landrat Lutz Köhler begrüßt es ausdrücklich, dass Drück- und Erntejagden im überwiegenden Teil des Landkreises wieder möglich sind. Dies sei ein großer Schritt in Richtung Normalität. Es sei eine gute Nachricht für die Jägerschaft und ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der ASP. Dennoch sei es sehr wichtig, wachsam zu bleiben und die Schutzmaßnahmen weiterhin ernst zu nehmen, um den Fortschritt zu sichern.

 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Drück- und Erntejagden können ab sofort wieder in der Sperrzone II durchgeführt werden - sie müssen lediglich eine Woche vorab bequem über das Online-Formular unter www.ladadi.de/asp bei der Veterinärbehörde angezeigt werden. Benötigt werden nur Angaben zu Datum, Revier und verantwortlicher Organisation.

  • Bei den eingesetzten Hunden gilt: Nur solche, die Wild kurzzeitig verfolgen, sind zugelassen – direkter Kontakt zu Wildschweinen soll vermieden werden.
  • Rund um die Schutz- und Sperrzäune der sogenannten weißen Zonen bleibt es bei einem besonderen Schutz: Dort ist weiterhin die Ansitz- und Pirschjagd erlaubt, Bewegungs- und Erntejagden werden dort aber noch ausgespart.
  • Sicherheit geht vor: Die Veterinärbehörde behält sich vor, Jagden im Einzelfall zu untersagen, falls besondere Risiken bestehen.

 

Hygiene bleibt oberstes Gebot – Schweinehalter dürfen nicht teilnehmen

Damit die wiedergewonnenen Freiheiten erhalten bleiben, gelten die bewährten Hygieneregeln weiterhin. Wer mit Hausschweinen in Kontakt steht, nimmt nicht teil. Hunde, Kleidung und Fahrzeuge müssen nach möglichen Wildschweinkontakten gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Seit dem ersten ASP-Nachweis Ende Juli 2024 wurden bis zum 10. September 2025 insgesamt 400 positive Fälle bei Wildschweinen bestätigt.