ASP in der Uckermark: Neue Funde bei Wildschweinen erfordern Ausweitung der Restriktionszone
Nach neuen Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen hat der Landkreis Uckermark (Brandenburg) die bestehende Sperrzone II ausgeweitet. Die Fundorte befinden sich außerhalb der bisher bestehenden Restriktionszone nahe der polnischen Grenze.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Uckermark hat die Sperrzone II zur Bekämpfung der Tierseuche im Schwarzwildbestand vergrößert. Dies gab die Behörde am Dienstag dieser Woche bekannt. Der Landkreis reagiert damit auf aktuelle Funde von infizierten Wildschweinkadavern, die außerhalb des bisherigen Restriktionsgebiets entdeckt wurden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat inzwischen insgesamt fünf neue Fälle offiziell bestätigt. Erst Anfang Juli war die ASP nach mehr als einem Jahr ohne Befund wieder bei Wildschweinen in der Uckermark nachgewiesen worden. Die ausgeweitete Sperrzone II erstreckt sich nun über den gesamten Bereich von der Landkreisgrenze Barnim bis Gartz entlang der Grenze zu Polen. Eine detaillierte Karte der ausgewiesenen Sperrzone II ist auf der Webseite des Landkreises einsehbar.
Bewirtschaftungs- und Jagdverbote verhängt
Um eine Verschleppung des Virus in noch seuchenfreie Gebiete zu verhindern, werden die verhängten Restriktionen ab sofort auf die neu hinzugekommenen Teilgebiete der Sperrzone II ausgeweitet. Für landwirtschaftliche Flächen in diesem Areal wurde ein Bewirtschaftungsverbot erlassen. Erntearbeiten müssen mit dem ASP-Krisenzentrum abgestimmt werden. Zudem wird das Jagdverbot auf das gesamte erweiterte Gebiet ausgedehnt. Für die Bevölkerung gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde, zudem müssen die Tore der Schutzzäune stets geschlossen gehalten werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass Verstöße konsequent verfolgt und mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.

