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04.05.2026rss_feed

ASP in NRW: Neuer Fall bei Wildschwein außerhalb des Kerngebiets

Im nordrhein-westfälischen Landkreis Siegen-Wittgenstein wurde die ASP bei einem Überläufer bei Netphen-Grissenbach festgestellt ©Canva, LAVE NRW

Im nordrhein-westfälischen Landkreis Siegen-Wittgenstein wurde die ASP bei einem Überläufer bei Netphen-Grissenbach festgestellt ©Canva, LAVE NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es im Kreis Siegen-Wittgenstein einen neuen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen außerhalb des bestehenden Kerngebiets. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Verdachtsfall bei einem tot aufgefundenen Überläufer bei Netphen-Grissenbach bestätigt. Eine verstärkte Fallwildsuche wurde bereits eingeleitet.

 

In Nordrhein-Westfalen wurde in der vergangenen Woche ein neuer ASP-Fall bei Wildschweinen im Kreis Siegen-Wittgenstein bei Netphen-Grissenbach festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Verdachtsfall bereits bestätigt. Wie das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Wochenende mitteilte, befindet sich der Fundort außerhalb der Sperrzone II und innerhalb der Sperrzone I – rund zehn Kilometer vom Kerngebiet der bisherigen Funde und etwa fünf Kilometer von der Landesgrenze zu Hessen entfernt. Bisher gibt es keine weiteren ASP-positiven Wildschweine in der unmittelbaren Umgebung des Totfundes.

 

Suche nach weiteren Kadavern verstärkt

Die Suchteams der ASP-Kadaver-Suchhundestaffel des Landes sowie Einsatzkräfte des Kreises Siegen-Wittgenstein suchen nun verstärkt an der Fundstelle – auch mit Drohnen – nach weiteren verendeten Wildschweinen. Im Gebiet um Netphen sind im Rahmen der ASP-Bekämpfung zuletzt intensiv Wildschweine bejagt worden; alle dabei erlegten oder tot aufgefundenen Tiere wurden bislang negativ auf ASP getestet.

 

Schutzmaßnahmen unbedingt einhalten

Das Ministerium sowie der Hochsauerlandkreis, der Kreis Olpe und der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten darum, Totfunde von Tieren direkt dem zuständigen Kreisveterinäramt zu melden, das die Bergung übernimmt. Die in den Allgemeinverfügungen geltenden Schutzmaßnahmen müssen streng eingehalten werden. Dazu gehören Wegegebote im Wald, Anleinpflicht für Hunde im betroffenen Gebiet sowie eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten für Haus- und Wildschweine. Die Zaunbaumaßnahmen werden fortgesetzt. Das Ministerium steht zum weiteren Vorgehen in engem Austausch mit den beteiligten Kreisen sowie den benachbarten Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.

 

Landesweites Monitoring: Über 45.000 Tiere untersucht

Seit dem Erstfund eines an der ASP verendeten Wildschweins bei Kirchhundem im Kreis Olpe im Juni 2025 werden im Zuge eines landesweiten Monitorings erlegte und tot aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Mittlerweile sind landesweit über 45.000 Tiere negativ getestet worden. Rund 600 Tiere wurden positiv getestet – alle bislang in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und dem Hochsauerlandkreis.