ASP in NRW: Pufferzone eingerichtet

Die neue Pufferzone (Sperrzone I) ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone, in der verstärkt gejagt werden soll, um die Wildschweindichte zu reduzieren (© https://visualgeoserver.fli.de, Canva)
In NRW wurde nun zusätzlich zu der bereits bestehenden Restriktionszone gemäß den Vorgaben der EU eine Pufferzone (Sperrzone I) eingerichtet. Die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis haben daher jeweils neue Tierseuchenallgemeinverfügungen erlassen. In der Pufferzone soll verstärkt gejagt werden, um die Wildschweindichte zu reduzieren und die Gefahr der Verbreitung in bisher nicht betroffene Gebiete zu verringern.
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest haben die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis das betroffene Gebiet in Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz neu abgegrenzt:
Sperr- und Pufferzone festgelegt
Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten Sperrzone
II. Des Weiteren wird diese Sperrzone II von einer Sperrzone I (Pufferzone) umgrenzt. Die als Pufferzone fungierende Sperrzone I ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone.
Kreise erstellen neue Allgemeinverfügungen
Die betroffenen Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis erstellen jetzt Allgemeinverfügungen, deren Maßnahmen in den jeweiligen Kreisen eigenverantwortlich umgesetzt werden.
Die neue Abgrenzung mit zwei Sperrzonen geht auf eine Vorgabe der EU-Kommission zurück. Die Maßnahmen dienen dem Zweck, in einem lokal begrenzten Gebiet intensivere Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung durchzuführen zu können.
Das gilt in Sperrzone II (ehemals Infizierte Zone):
Die Regelungen für die neue Sperrzone II sind mit denen der bisherigen infizierten Zone vergleichbar. Weiterhin gilt in der Sperrzone II ein Jagdverbot – hiervon unberührt bleibt die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild sowie die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild auf Wiederbewaldungsflächen (Aufforstung und Naturverjüngung). Der Besuch im Wald ist weiterhin möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird. Weiterhin besteht eine Anleinpflicht für Hunde.
Für die Landwirtschaft gibt es Vorgaben bei der Ernte. Des Weiteren gibt es ein Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen. Ausnahmegenehmigungen für schweinehaltende Betriebe zum Verbringen von Schweinen sind aber weiter möglich.
Das gilt in Sperrzone I (neue Pufferzone):
In der ringförmigen Sperrzone I soll verstärkt gejagt werden, um die Wildschweindichte in diesem Bereich zu reduzieren. So kann die Gefahr der Infektion weiterer Wildschweine mit anschließender Verbreitung in bislang nicht betroffene Gebiete verringert werden. Hausschweinebetriebe in der Sperrzone I unterliegen verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen hinsichtlich des Transports. Auch in der Sperrzone I bleibt der Besuch im Wald möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird. Für Hunde gibt es eine Anleinpflicht.
Die konkrete Ausdehnung der Sperrzonen sowie die dortigen Vorgaben sind den aktualisierten Allgemeinverfügungen auf den Homepages der betroffenen Landkreise zu entnehmen sein. Dort sind dann interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt.
26 ASP-Fälle bei Wildschweinen seit Juni
Alle Maßnahmen dienen dazu, eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu vermeiden und eine Übertragung des Erregers über Futtermittel zu verhindern. Bislang sind laut Angaben des TierseuchenInformations-Systems (TSIS) 26 verendete Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein von zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden. Mit Stand vom 8 Juli sind NRW-weit bereits knapp 900 von der Jägerschaft erlegte Wildschweine seit Juni negativ auf die ASP untersucht worden.
Neue Allgemeinverfügungen:
kreis-olpe.de/Kreisverwaltung/Bekanntmachungen
www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Kontakt/Bekanntmachungen