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23.09.2025rss_feed

ASP in Sachsen: EU stimmt Verkleinerung der Sperrzonen zu

In Sachsen konnte die Sperrzone II im Kampf gegen die ASP in weiten Teilen aufgehoben werden ©SMS

In Sachsen konnte die Sperrzone II im Kampf gegen die ASP in weiten Teilen aufgehoben werden ©SMS

Die Sperrzonen, die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand in Sachsen eingerichtet wurden, werden weiter verkleinert. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag der Landesregierung zugestimmt. Insbesondere die Sperrzone II im Landkreis Bautzen schrumpft kräftig.

 

Die EU-Kommission hat dem Antrag Sachsens zugestimmt, die für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzonen weiter zu verkleinern. Das gab das zuständige Sozialministerium in Sachsen (SMS) heute bekannt. Sachsen hatte den Antrag über das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in Brüssel einbringen lassen.

Wie das SMS weiter mitteilt, ist die Zustimmung der EU-Kommission ein besonderer Erfolg, da der letzte Fall im Landkreis Bautzen noch keine 12 Monate alt ist und so die Voraussetzung für eine Umwandlung der Sperrzonen formal noch nicht vorliegen. In seiner Sitzung habe der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) zudem die deutschen Maßnahmen in allen betroffenen Gebieten lobend hervorgehoben und auch den enormen finanziellen Aufwand Sachsens anerkannt.

 

Sperrzone II schrumpft kräftig

Die Fläche der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) verringert sich damit von 1.403 km² auf nun 170 km² im Landkreis Bautzen. Die Fläche der Sperrzone I (Pufferzone) wird von 1.500 km² auf 1.487 km² verkleinert und betrifft nur noch Teile der Landkreise Bautzen und Görlitz. Grund für die nur geringfügige Flächenverkleinerung der Sperrzone I ist, dass der parallel zur Grenze zu Polen verlaufene Schutzkorridor aufrechterhalten wird, um die Einwanderung von Schwarzwild aus dem Nachbarland überwachen zu können.

 

Personeller und finanzieller Kraftakt

Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping zeigte sich erfreut über die Anerkennung der EU-Kommission und bezeichnete die ASP-Bekämpfung als Kraftakt – personell und finanziell. Köpping bedankte sich bei allen Beteiligten, mahnte aber auch weiter zur Vorsicht. Insbesondere für Landwirte sei die Einhaltung der strengen, aber wirksamen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin und stetig geboten, um die unsichtbare Gefahr eines Viruseintrags zu bannen. Die Zeiten waren und sind hart für Schweine haltende Betriebe. Bisher konnten wir aber einen Eintrag des ASP-Virus in eine Schweinehaltung verhindern. Auch das ist ein großer Erfolg, so die Ministerin.

 

Einschränkungen für Landwirte fallen weg – Wachsamkeit weiter geboten

In den künftigen freien Gebieten fallen die Einschränkungen für Landwirte bei der Verwertung der Tiere und dem Einsatz bestimmter Futtermittel weg. Auch für die Jägerschaft sind Beschränkungen für Jagden sowie bei der Verwertung des zur Strecke gebrachten Schwarzwilds aufgehoben. Gleichwohl gilt es wachsam zu bleiben. Verendete Wildschweine sollen weiterhin dem örtlichen Veterinäramt gemeldet werden. Die Aufwandsentschädigung für Anzeige und Mitwirkung bei Probenahme und Bergung bleibt in ganz Sachsen erhalten. Ebenso bestehen bleibt die verpflichtende Untersuchung von gesund erlegtem Schwarzwild auf ASP. Auch das sorglose Wegwerfen von Lebensmittelresten bleibt ein Tabu, denn das ASP-Virus kann auch über verarbeitete Wurst- und Fleischprodukte verbreitet werden. Schweinehalter sind verpflichtet, bei fieberhaften Erkrankungen der Schweine oder vermehrten Verendungen einen Tierarzt hinzuzuziehen und gegebenenfalls eine Infektion mit dem ASP-Virus ausschließen zu lassen.