ASP-Prävention: Niedersachsen führt neue Aufwandsentschädigungen für Jäger ein

Niedersachsen will Jäger für den zusätzlichen Aufwand in ihrer Arbeit entschädigen, der nötig ist, um das Risiko eines Ausbruchs der ASP im Schwarzwildbestand zu verringern ©Canva
Die niedersächsische Landesregierung stärkt die vorbeugenden Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Mit einer neuen Verordnung entschädigt das Land Jäger und Hundeführer künftig finanziell für ihren Mehraufwand bei der ASP-Vorsorge.
Wie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat das Land eine neue Verordnung über Aufwandsentschädigungen zur präventiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf den Weg gebracht. Die Landesregierung will damit den gezielten Einsatz von Jägern und Hundeführern honorieren, um das Eintragsrisiko der Tierseuche in den heimischen Schwarzwildbestand weiter zu minimieren. Im Vergleich zu früheren Regelungen sollen die Aufwandsentschädigungen für den Abschuss von Schwarzwild jetzt zielgerichtet in gefährdeten Gebieten gezahlt und Mitnahmeeffekte, die der Landesrechnungshof bemängelt hatte, ausgeschlossen werden.
Das neue Entschädigungsmodell im Detail
Vorgesehen sind folgende Aufwandsentschädigungen:
- 150,00 Euro (bei Verwendung der WilKEA-App 175,00 Euro) Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Beprobung von verendeten und von erlegtem erkennbar krankem Schwarzwild
- 200,00 Euro Mehraufwandsentschädigung an den JAB für die Organisation von revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarzwild
- 30,00 Euro pro Hund an den HF bei revierübergreifenden Drückjagden
- 30,00 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild in einem von der obersten Jagdbehörde festgelegten Risikogebiet
Abwicklung über die Landwirtschaftskammer
Die Bewilligung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Die Anträge können dort zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres gestellt werden, das auf die Durchführung der jeweiligen Maßnahme folgt.
Aktuelle Lage und Auslöser für Risikogebiete
Derzeit ist Niedersachsen frei von ASP. Die in der Verordnung verankerten Prämien für den Abschuss in Risikogebieten greifen daher erst, sobald ein ASP-Fall im Land oder in Grenznähe nachgewiesen und die entsprechenden Zonen durch die Behörden formal ausgewiesen werden.
