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13.07.2026rss_feed

Baurechtsnovelle: Bundesrat will Stallumbau deutlich erleichtern

Der Bundesrat setzt sich für weitergehende Erleichterungen beim Umbau von Tierhaltungsanlagen ein ©ISN, Canva

Der Bundesrat setzt sich für weitergehende Erleichterungen beim Umbau von Tierhaltungsanlagen ein ©ISN, Canva

Der Bundesrat drängt auf weitergehende Erleichterungen beim Stallumbau als bislang von der Bundesregierung vorgesehen. Ziel ist es, Modernisierungen für mehr Tierwohl und Umweltschutz zu beschleunigen und bürokratische Hürden für Landwirte abzubauen. Tierwohlverbesserungsgenehmigungen sollen künftig für alle Nutztierarten erteilt werden können und auch einen Tierartenwechsel ermöglichen.

ISN: Die Länderkammer fordert weitergehende pragmatische Lösung, damit die Tierhalter endlich Planungs- und Investitionssicherheit bekommen. Das ist natürlich zu begrüßen. Jetzt ist der Bundestag am Zug auf die Forderungen der Länder einzugehen.

 

Für weitergehende Erleichterungen beim Umbau von Tierhaltungsanlagen setzt sich der Bundesrat ein. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts schlägt die Länderkammer vor, die Baugenehmigungsverfahren für den Umbau bestehender Tierhaltungsanlagen sowie für Ersatzneubauten deutlich stärker zu vereinfachen als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die Empfehlung geht auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen im Bundesratsagrarausschuss zurück.

 

Neuregelung der baurechtlichen Privilegierung

Die geforderten Änderungen beziehen sich auf die seit 2013 geltende Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung für kleine gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Diese Regelungen haben sich als Hindernis für einen Umbau der betreffenden Ställe erwiesen. Die vorgeschlagene Neuregelung soll sicherstellen, dass sogenannte Tierwohlverbesserungsgenehmigungen für alle Nutztierarten erteilt werden können und auch einen Tierartenwechsel ermöglichen.

 

Hindernisse für Modernisierung beseitigen

Neben Lösungen für den Umweltschutz werde damit die dringend benötigte baurechtliche Zulässigkeit für die Modernisierung von Altanlagen geschaffen, beispielsweise zur Minderung von Ammoniak- und Geruchsemissionen im Rahmen neuer immissionsschutzrechtlicher Vorgaben, heißt es im Düsseldorfer Agrarressort. Insgesamt solle eine Transformation der Tierhaltung in der Fläche ermöglicht werden, während gleichzeitig der administrative Aufwand für Betriebe und Gemeinden gleichermaßen sinke.

 

Mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie

Wer mehr Tierwohl und besseren Umweltschutz will, muss den Betrieben auch die Möglichkeit geben, ihre Ställe praxistauglich umzubauen, so NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. Mit dem Vorschlag wolle man mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie schaffen und gleichzeitig notwendige Investitionen beschleunigen. Es gehe darum, Betriebe bei der Umsetzung besserer Haltungsbedingungen zu unterstützen und einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Baugenehmigungsverfahren müssten deutlich erleichtert und beschleunigt werden.

 

Die ISN meint:

Der Bundestag muss dem Ländervorschlag folgen, damit die Tierhalter endlich Planungs- und Investitionssicherheit bekommen. Der Regierungsentwurf zur Baurechtsnovelle ist bereits ein guter Anfang, aber ohne weitere baurechtliche Erleichterungen ist der Umbau der Tierhaltung in der Fläche nicht realisierbar. Das Korsett der genehmigungsrechtlichen Vorgaben bleibt zwar weiterhin eng. Aber die vorgeschlagenen Maßnahmen helfen, die immer noch angezogene Stall(um)baubremse ein weiteres Stück zu lösen.