Biosicherheit im QS-Audit: Risikobewertung ab Juli Pflicht – Jetzt Unterlagen prüfen
Erinnerung für alle Schweinehalter: Ab dem kommenden Monat, dem 1. Juli 2026, müssen Sie die betriebsindividuelle Risikobewertung der Biosicherheit zwingend in Ihrem QS-Audit nachweisen können. Nachdem die neue Vorgabe bereits Anfang des Jahres eingeführt wurde, endet nun die sechsmonatige Übergangszeit. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und nutzen Sie gegebenenfalls noch die Zeit, um die Bewertung nachzuholen.
Die Vorgabe wurde von der QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) bereits zum 1. Januar 2026 eingeführt, um auf Empfehlung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe den Schutz vor Tierseuchenausbrüchen und den Eintrag von Krankheitserregern in die Bestände weiter zu verbessern.
Was müssen Sie jetzt parat haben?
Nun wird es ernst – die Risikobewertung der Biosicherheit wird verpflichtend im QS-Audit geprüft. Für jeden Betrieb (je VVVO-Nummer) muss eine dokumentierte Risikobewertung vorliegen. Diese darf nicht älter als vom 1. Januar 2025 sein.
Risikoampel und weitere Tools
Tierhalter können dazu beispielsweise eine digitale Risikoampel nutzen, mit der die Biosicherheit systematisch und betriebsindividuell bewertet wird. Im Online-Tool beantworten die Landwirte anonym Multiple-Choice-Fragen zu Lage, Struktur, Management, Betriebsabläufen und Hygienemanagement.
Alternativ hierzu ist auch der Nachweis einer Risikobewertung über ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept, wie z. B. das niedersächsische Biosicherheitskonzept, möglich.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit!
Haben Sie die Biosicherheit Ihres Betriebs seit 2025 bereits über eines dieser Tools bewertet, können Sie diesen Nachweis direkt für anstehende Audits nutzen. Falls nicht, sollten Sie die verbleibenden Tage bis zum Monatswechsel dringend nutzen, um die Bewertung nachzuholen.
Weitere hilfreiche Links
Ergänzend zur Risikoampel der Uni Vechta gibt es einige hilfreiche Informationsseiten, Leitfäden und Checklisten mit deren Hilfe Sie Ihr betriebliches Biosicherheitskonzept überprüfen und ausgestalten können:
- Schweinehaltungshygiene-Verordnung: SchHaltHygV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: BMEL - Tierseuchen - Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Leitfaden, Checklisten und Managementpläne der niedersächsischen Arbeitsgruppe Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt: Biosicherheit - Biosicherheit - Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: Wichtige Dokumente im Rahmen der Verbesserung der Biosicherheit - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Checkliste Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASP

