Bundeskabinett beschließt Änderung des Düngegesetzes
Das Bundeskabinett hat dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) vorgelegten Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung soll die Rechtsgrundlage für ein bundesweites Wirkungsmonitoring geschaffen werden, um ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes Düngerecht zu etablieren.
Wie das BMLEH mitteilt, hat das Kabinett hat heute dem vom Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegten Entwurf zugestimmt. Ziel sei es, ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung auf den Weg zu bringen – insbesondere in mit Nitrat belasteten Gebieten. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden.
Entlastung für saubere Betriebe – mehr Verantwortung für Verursacher
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer zum Beschluss: "Nachdem wir das Bürokratiemonster Stoffstrombilanz abgeschafft haben, legen wir jetzt das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring. Wir beenden damit ein System, das viele Betriebe unnötig belastet hat. Laut Rainer sollen Betriebe, die nachweislich wasserschonend wirtschaften, von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden und diejenigen, die das Grundwasser belasten, stärker in die Pflicht genommen werden.
Rechtsgrundlage für bundesweites Wirkungsmonitoring
Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

