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30.04.2026rss_feed

Bundeskabinett stimmt verpflichtender Videoüberwachung in Schlachthöfen zu

©ISN/Pixabay

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Das Bundeskabinett hat der vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachten Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Diese sieht die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen ab 1.000 Großvieheinheiten vor. Kleinere Schlachtstätten sind von der Regelung ausgenommen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, berichtet Agra Europe.

Die geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen hat die nächste Etappe genommen. Am Mittwoch (29.4.) hat das Bundeskabinett dem entsprechenden Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Ziel der Änderung ist es laut Bundeslandwirtschaftsministerium, den Tierschutz wirksam zu stärken und bestehende Kontrolllücken zu schließen. Mit der verpflichtenden Videoüberwachung sollen tierschutzrelevante Vorgänge in Schlachtbetrieben transparenter gemacht und Verstöße konsequent abgestellt werden. Die Gesetzesänderung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

 

Pflicht gilt für Betriebe ab 1.000 Großvieheinheiten

Noch Mitte März hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium AGRA Europe wissen lassen, dass der Entwurf "zügig" ins Kabinett eingebracht werden soll. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf sieht wie bereits der Referentenentwurf vor, kleinere Schlachtstätten von der Verpflichtung zur Videoüberwachung auszunehmen. Gelten soll die neue Regelung für Betriebe ab einer Größenordnung von jährlich 1.000 Großvieheinheiten (GVE). Das entspricht dem BMLEH zufolge 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen.

 

Großteil der Betriebe werden dadurch erfasst

Kleinere Schlachtstätten sollen von der Verpflichtung ausgenommen werden. Das Berliner Agrarressort wies darauf hin, dass damit die allermeisten Schlachttiere in Deutschland künftig erfasst würden. Daneben sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, sollten Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass mit einer Videoüberwachung gezielt dort kontrolliert wird, wo es erforderlich ist.