Die ITW erläutert Hintergründe zum Ende des Fondsmodells und zur Nämlichkeit
Die Initiative Tierwohl (ITW) stellt die Weichen für ein vollständig marktfinanziertes System: Der Ferkelfonds läuft Ende 2026 aus - ab 2027 müssen alle Schweine im ITW-System von der Geburt bis zur Schlachtung ausschließlich auf ITW-Betrieben gehalten werden, um die Nämlichkeit zu gewährleisten. Für Ferkelerzeuger und Mäster beginnt damit eine entscheidende Phase des Umstiegs.
ISN: Durch die vollständige Umsetzung der durchgängigen Nämlichkeit werden viele langjährig bestehende Lieferbeziehungen vor große Herausforderungen gestellt. Jetzt braucht es vollständige Transparenz über die Zahlen und konkrete Lösungsansätze, wenn sich der ITW-Umfang nicht halbieren soll.
Die Initiative Tierwohl (ITW) hält am Ziel der Marktfinanzierung der Schweinehaltung von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht bis hin zur Mast ab 2027 fest. Der Ferkelfonds endet wie geplant mit dem 31.12.2026.
Kartellamt fordert Übergang zum Marktmodell
Die Rücknahme garantierter Preisaufschläge für Tierwohlleistungen und der Übergang zu einem Marktmodell waren zentrale Forderungen des Bundeskartellamts, das den Ferkelfond zuletzt nur noch toleriert
hat. Das Ende des Ferkelfonds wurde mit den Branchenbeteiligten abgestimmt und beschlossen und seit August 2022 mehrfach entsprechend öffentlich angekündigt. Die bisherigen Aufpreisempfehlungen sollen weiterhin erhalten bleiben.
Ferkelerzeuger und Mäster in letzter Übergangsphase gefragt
Das Ende des Ferkelfonds wurde von uns vielfach angekündigt und durch Maßnahmen vorbereitet
, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. Das waren zum einen Anreize durch eine höhere Aufpreisempfehlung für nämliche Schlachtschweine und eine ausschließliche Neuzulassung von Ferkelerzeugern, die an ITW-Mäster liefern. Jetzt läuft die letzte Übergangsfrist aus. Daher gilt für die Ferkelerzeuger, sich ITW-Mäster als Abnehmer zu suchen. Aber auch die Mäster sind gefragt. Denn künftig können nur noch die Schweine als ITW-Tiere vermarktet werden, die von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht bis hin zur Mast im ITW-System gehalten wurden.
Ab 2027 durchgängige Nämlichkeit
Die Initiative Tierwohl ist 2015 mit einer Fondsfinanzierung für die Tierwohlmaßnahmen gestartet. Dabei zahlten die teilnehmenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels das Geld in den Fonds ein, aus dem die Tierhalter ein Tierwohlentgelt erhielten. Sukzessive wurde die Fondsfinanzierung in der Schweine- und Geflügelmast abgeschafft und durch eine Marktfinanzierung ersetzt. Was bislang lediglich für die Mast galt, ist künftig auch für die Ferkelerzeugung vorgesehen. Denn ab 2027 kann Schweinefleisch nur noch dann als ITW-Fleisch vermarktet werden, wenn die Tiere von der Sauenhaltung über die Aufzucht bis hin zur Mast nachweislich nach den Kriterien der ITW gehalten wurden. Verbraucher sollen so zukünftig bewusst entscheiden können, ob sie durch ihren Kauf Fleisch erwerben möchten, welches ab der Geburt unter ITW-Bedingungen erzeugt wurde.
Lücke zwischen Ferkelaufzucht und Mast noch nicht geschlossen
Aktuell nehmen über 9.000 schweinehaltende Betriebe, darunter 1.589 Ferkelaufzüchter und 1.250 Sauenhalter an der ITW teil. Insgesamt profitieren nun jährlich gut 22 Millionen Mastschweine und rund 19 Millionen Ferkel von den Maßnahmen der ITW-Tierhalter. Die Lücke zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast konnte in den letzten zwei Jahren weiter verkleinert werden. Auch in diesem Jahr ist es geplant, eine weitere Registrierungsphase für Ferkelaufzuchtbetriebe zu starten, um die Lücke weiter zu schließen. Ziel ist die so genannte Nämlichkeit, die darin besteht, dass zukünftig alle Schweine im ITW-System von der Geburt bis zur Schlachtung ausschließlich auf ITW-Betrieben gehalten werden.
Die ISN meint:
Wie die ITW richtigerweise erläutert wurde das Ende des Ferkelfonds und die Einführung der Nämlichkeit von Geburt an ab 2027 bereits vor mehreren Jahren im Paket beschlossen. Insbesondere die Einwände des Bundeskartellamtes ließen hinsichtlich des Ferkelfonds wenig Spielraum. Richtig sind natürlich auch die theoretischen Zahlen hinsichtlich der Ferkel und Mastschweine, die inzwischen im Rahmen der ITW aufgezogen bzw. gemästet werden. Diese erwecken auf dem ersten Blick den Eindruck, das passt doch schon gut zusammen. Rein praktisch sieht es aber ganz anders aus.
Wie die ITW im vergangenen Jahr selbst kommuniziert hat, ist eine durchgängige Nämlichkeit von Geburt bis zum Mastschwein nur bei einem Teil der ITW-Schweine gegeben – im Gespräch ist eine Größenordnung von 50 %. Auch in unseren Gesprächen mit verschiedenen Vermarktern ergeben sich zwar unterschiedliche Anteile, aber die Größenordnung scheint im Mittel zu passen.
Das heißt, aktuell ist sehr oft nur ein Teil der Kette also entweder Ferkelaufzüchter inkl. Ferkelerzeuger oder Schweinemäster Teilnehmer der ITW. Das lässt sich auch nicht mal eben ändern, denn oft geht es um teils sehr lange Lieferbeziehungen, die nun auf die Probe gestellt werden.
Jetzt müssen alle Zahlen auf den Tisch, um die Folgen für die ITW, für das Angebot in den Lebensmitteleinzelhandelshäusern und ganz besonders für die Schweinehalter zu diskutieren. Wenn sich der ITW-Umfang nicht halbieren soll, müssen jetzt Lösungsansätze auf den Tisch, wie man mit dem Thema Nämlichkeit zumindest im Übergang weiter umgehen wird.

