Novelle des Düngegesetz: Bund hält am Zeitplan fest
Die Bundesregierung will die Reform des Düngerechts ohne Verzögerungen durchziehen: Neue Verordnungen zur Gebietsausweisung und zum Monitoring werden nicht vorgezogen, um das Verfahren vor der EU-Kommission nicht auszubremsen. Dennoch signalisiert Berlin den Bundesländern bei wichtigen Details – wie Ausnahmen für gewässerschonende Betriebe und beim Datenschutz –Entgegenkommen, berichtet AgE.
Die Bundesregierung will bei der Neuordnung des Düngerechts an ihrem Zeitplan festhalten. Das geht aus der Gegenäußerung auf die Stellungnahme der Länderkammer zum Entwurf für eine Neufassung des Düngegesetzes hervor. So lehnt die Bundesregierung den von den Ländern geforderten gleichzeitigen Erlass der geplanten Gebietsausweisungsverordnung und der Änderung des Düngegesetzes ab. Auch bei der vorgesehenen Monitoringverordnung will die Bundesregierung nichts überstürzen.
Zugeständnisse bei Detailfragen
Mehreren Änderungsvorschlägen der Länder kann die Bundesregierung hingegen grundsätzlich folgen, etwa zu Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in belasteten Gebieten oder zum Verzicht auf ein verpflichtendes automatisiertes Datenabrufverfahren und zur Löschfrist personenbezogener Daten.
Paralleler Erlass zeitlich nicht zu bewerkstelligen
In ihrer Stellungnahme hatten die Bundesländer zügige Rechtssicherheit für die Ausweisung ihrer Roten Gebiete gefordert. Umgehend solle eine Gebietsausweisungsverordnung erlassen werden, um dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 Genüge zu tun. Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Erwiderung: Ein paralleler Erlass der geplanten Gebietsausweisungsverordnung zur Änderung des Düngegesetzes sei wegen der einzuhaltenden Fristen zeitlich nicht zu bewerkstelligen
.
Dass die Monitoringverordnung rasch auf den Weg zu bringen sei, dem stimmt die Bundesregierung im Grundsatz zu. Auch hier verweist sie jedoch darauf, dass diese erst abschließend erarbeitet und erlassen werden kann, wenn das Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes in Kraft getreten ist und damit die Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung feststeht
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Bundesregierung warnt vor Verzögerung
Ebenfalls abgelehnt wird die Bitte des Bundesrates, die Monitoringverordnung der Länderkammer mit dem zweiten Durchgang des Düngegesetzes zur Beratung vorzulegen. Zunächst müssten die Inhalte der Ermächtigungsgrundlage im Düngegesetz feststehen.
Bei einer gleichzeitigen Vorlage im zweiten Bundesratsdurchgang käme es zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens
, befürchtet die Bundesregierung. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission das deutsche Vorgehen im Detail verfolgt und verdeutlicht hat, unverhältnismäßige Verzögerungen nicht zu tolerieren, nicht zu verantworten.
Zugesagt wird aber, das derzeitige Arbeitspapier zur Monitoringverordnung umgehend nach Inkrafttreten der Änderung des Düngegesetzes gemeinsam mit den Ländern weiterzuentwickeln und dabei auch eine bürokratiearme Ausgestaltung zu berücksichtigen.

