Erste Erfolge bei der ASP-Bekämpfung: Hessen beantragt Verkleinerung der Sperrzonen
Nach intensiven Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung hat Hessen die Aufhebung erster Sperrzonen beantragt. Nun wartet die Landesregierung auf grünes Licht von der Europäischen Union.
Seit Juni 2024 befindet sich das Land Hessen gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen im Kampf gegen die Ausbreitung der ASP. Nach der regionalen Eindämmung der Tierseuche durch den Bau von festen Zäunen, Suchen und dem Bergen der Kadaver sowie der Reduktion des Wildschweinebestands, geht Hessen die Verkleinerung der Sperrzonen an und hat bei der Europäischen Kommission eine erste Teilrückstufung von Sperrzonen beantragt.
Antrag auf Rückstufung liegt vor – EU-Entscheidung steht aus
Ziel ist es, dass Teile des Rheingau-Taunus-Kreises sowie angrenzende Flächen im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, in Wiesbaden und Frankfurt als frei von ASP ausgewiesen werden. Der Antrag wurde am 2. April an die Europäische Kommission weitergeleitet, die ihn am 20. April akzeptiert hat – nun müssen die EU-Mitgliedstaaten im SCoPAFF-Ausschuss entscheiden. Hessen zeigt sich optimistisch: Die Voraussetzungen wie zwölf Monate ohne neue ASP-Fälle, dokumentierte Wildreduktion und umfassende Biosicherheitsmaßnahmen seien erfüllt. Bis zur Entscheidung gilt jedoch weiterhin höchste Vorsicht, denn jeder neue Fall würde den Prozess erneut verzögern.

