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28.09.2026rss_feed

Herbst-AMK in Würzburg: Licht und Schatten für die Schweinehaltung

©Tobias Hase/StMELF

©Tobias Hase/StMELF

Auf der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) in Würzburg haben sich Bund und Länder mit zentralen Fragen der Nutztierhaltung befasst. Schwerpunkte für die Schweinehalter waren unter anderem die Zukunft des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, die Übergangsfristen in der Sauenhaltung, Erleichterungen im Genehmigungsrecht sowie steuerliche Instrumente zur Krisenvorsorge und die Neuausrichtung des Düngerechts.

 

Vom 23. bis 25. September 2026 berieten die Agrarministerinnen und Agrarminister unter bayerischem Vorsitz in Würzburg. Dabei standen mehrere Beschlüsse und Anträge auf der Tagesordnung, die unmittelbare Auswirkungen auf die heimische Schweinehaltung haben.

 

Tierhaltungskennzeichnung: Länder plädieren für Ausrichtung am Branchensystem

Eine breite Ländergruppe (11 Länder) sprach sich in Würzburg dafür aus, das staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aufzuheben. Anstelle eines staatlichen Kennzeichens soll nach dem Willen der Minister gemeinsam mit der Wirtschaft das bestehende privatwirtschaftliche System Haltungsform weiterentwickelt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und den Marktzugang zu sichern.

 

Umbau der Tierhaltung: 20 Jahre Bestandsschutz und Bundesfinanzierung gefordert

Die Bundesländer bekräftigten die Notwendigkeit einer dauerhaft verlässlichen Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Sie verwiesen dabei auf den vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) ermittelten jährlichen Finanzbedarf von 1,5 Milliarden Euro. Bayern und zahlreiche weitere Länder forderten darüber hinaus mindestens 20 Jahre Bestandsschutz für neu gebaute oder umgebaute Tierwohlställe sowie den grundsätzlichen Verzicht auf zusätzliche nationale Anforderungen über EU-Standards hinaus.

 

Sauenhaltung: Verschiebung der Umbaufristen abgelehnt

Hinsichtlich der Fristen für den Umbau der Sauenhaltung (Kastenstandausstieg im Deckzentrum und im Abferkelbereich) kam keine Einigung auf eine Fristverlängerung zustande. Ein Antrag auf Verschiebung der vorgeschriebenen Umbaufristen nach hinten fand infolge der Ablehnung durch die grün-geführten Agrarressorts keine Mehrheit. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte begründete das Festhalten an den geltenden Fristen damit, dass Betriebe, die bereits investiert haben, nicht benachteiligt werden dürften.

 

Genehmigungsrecht und Brandschutz

Um Investitionen in Stallneu- und -umbauten zu erleichtern, sprachen sich Bund und Länder für den Abbau rechtlicher Hemmnisse und eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren aus. Gleichzeitig verabschiedete die Konferenz einen mehrheitlichen Beschluss zur Verbesserung der Brandschutzanforderungen in Haltungseinrichtungen.

 

Wirtschaftliche Lage: AMK unterstützt steuerliche Risikoausgleichsrücklage

Angesichts des anhaltenden wirtschaftlichen Drucks auf die Schweinehalter durch niedrige Erzeugerpreise und rückläufige Exportchancen forderte die Konferenz kurzfristige Entlastungen. Die Minister sprachen sich für die Einführung einer praxistauglichen steuerlichen Risikoausgleichsrücklage aus. Ergänzend soll der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen einsteigen, um die betriebliche Risikovorsorge zu stärken.

 

Düngerecht: Regionalisierungsmodell soll Verursachergerechtigkeit stärken

Bund und Länder einigten sich auf Eckpunkte für ein gemeinsames Regionalisierungsmodell im Düngerecht. Ziel ist es, die pauschalen Roten Gebiete abzulösen und durch eine kleinräumigere, verursachergerechte Betrachtung zu ersetzen. Das Modell soll nun zügig mit der Europäischen Kommission abgestimmt und rechtlich umgesetzt werden.

 

Die ISN meint:

Die Würzburger Beschlüsse spiegeln aktuelle Knackpunkte für die Schweinehaltung wider. Aus Sicht der Praxis gibt es wichtige Signale, aber auch gravierende Leerstellen:

1. Tierhaltungskennzeichnung anpassen oder abschaffen – Genehmigungsrecht praxistauglich gestalten
Die geplante Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung mit dem Ziel, vor der verpflichtenden Anwendung Praxistauglichkeit herzustellen, ist positiv zu bewerten und zwingend notwendig. Erfolgt keine grundlegende Anpassung, gehört das Gesetz allerdings abgeschafft.
Auch die angekündigten Erleichterungen im Genehmigungsrecht gehen in die richtige Richtung. Für Investitionen in die Zukunft braucht es jedoch zwingend mehr als nur Absichtserklärungen: Notwendig sind eine langfristig gesicherte Finanzierung und Bestandsschutz sowie bezahlbare, praxistaugliche Vorgaben mit Augenmaß – auch beim Brandschutz. Ohne diese Verlässlichkeit wird auf den Höfen kein Rad mehr gedreht.

2. Blockade bei Sauenhaltungsfristen verkennt die Realität der Betriebe
Dass eine Verschiebung der Umbaufristen in der Sauenhaltung verhindert wurde, ist für viele Ferkelerzeuger ein fatales Signal, zumal praxistaugliche Förderinstrumente nun kaum noch bestehen. Bei der aktuellen Erlösschwäche und massiv gestiegenen Zins- und Baukosten fehlt vielen Betrieben das Eigenkapital und der finanzielle Spielraum für den geforderten Umbau. Wer unter diesen Bedingungen an den Übergangsfristen stur festhält, nimmt billigend in Kauf, dass die heimische Ferkelerzeugung den Bach runter geht und die Erzeugung ins Ausland verlagert wird.

3. Liquidität auf den Betrieben durch steuerliche Instrumente sichern!
Die Befürwortung steuerlicher Instrumente zur Liquiditätssicherung wie z.B die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ist angesichts des akuten Liquiditätsdrucks richtig – solche Instrumente sind dringend notwendig. Entscheidend ist jedoch die Umsetzung: Die Zusage der Minister darf kein Prüfauftrag bleiben, sondern muss nun unverzüglich vom Bundesfinanz- und Bundeslandwirtschaftsministerium ins Steuerrecht übernommen werden. Die Betriebe brauchen in besseren Preisphasen die Möglichkeit, steuerfreie Reserven für Krisenzeiten anzusparen. Das wird in der aktuellen Preis- und Kostenkrise mehr als deutlich.