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28.08.2026rss_feed

Hessen öffnet AFP-Förderung wieder für Schweineställe

Ferkel Offenstall Bio

In Hessen können Stallbauinvestitionen in der Schweinehaltung ab September 2026 wieder über das AFP gefördert werden. Dafür gelten neue Anforderungen an Tierwohl, Stallgestaltung und Flächen. Je nach Haltungsbereich und Basisstufe sind Zuschüsse von bis zu 550.000 Euro möglich.

 

Ab September können Stallbauinvestitionen für die Schweinehaltung in Hessen wieder über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden. Damit endet ein seit März 2024 geltender Förderausschluss.

Seit dem 1. März 2024 waren Stallbauinvestitionen für die Schweinehaltung im hessischen AFP grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Hintergrund war das Inkrafttreten des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024–2030. Dieses Bundesprogramm wurde nach nur rund 1,5-jähriger Laufzeit deutlich früher als ursprünglich geplant zum 31. August 2026 beendet. Dadurch ist ab dem 1. September 2026 die Förderung von Stallbauinvestitionen für die Schweinehaltung im Rahmen des hessischen AFP wieder möglich.

 

Im Vergleich zur Förderung bis 2024 gibt es bei der wiederaufgenommenen AFP-Förderung Änderungen bei den Anforderungen an die Tierhaltung (Anlage 1 RL-EFP) sowie bei den Förderobergrenzen.

Bei Neu- und Umbauten von zu fördernden Schweineställen gelten folgende Anforderungen:

Anforderungen für alle Schweine

  • Liegebereich muss planbefestigt und mit Einstreu, Tiefstreu oder Komfortliegeflächen versehen sein
  • Ausreichende Anzahl an Raufutterplätzen
  • Zusätzliche Schalen- oder Beckentränken im Verhältnis 1:24
  • Thermoregulation: An heißen Tagen müssen alle Tiere Zugang zu aktiven oder passiven Kühlmöglichkeiten haben (z. B. Hochdruckvernebelung, Schweinedusche, Bodenkühlung)
  • Buchtenstruktur: Die Buchten müssen eine Struktur aufweisen, die eine Trennung der Funktionsbereiche Ruhen, Koten, Fressen und Beschäftigung ermöglichen. Jede Bucht muss min. zwei der nachfolgenden Elemente aufweisen (für Sauen nur im Wartestall):
    • Kontaktgitter im Kotbereich zwischen den Buchten
    • Mikroklimabereich innerhalb der Bucht
    • Trennwände innerhalb der Bucht
    • Eingestreuter Liegebereich
    • Erhöhte Ebenen (nur für Aufzucht und Mast)
    • Sonstige Elemente, die eine zusätzliche Strukturierung ermöglichen
  • Bei Stallneubau muss ein Güllesystem verbaut werden, das durch langfaserige, organische Materialien nicht beeinträchtigt wird

Zusätzliche Anforderungen für Jung- und Zuchtsauen und Zuchteber

  • Wartestall
    • Bei Neubauten muss die Gangbreite hinter Fress-Liege-Buchten min. 3,5 m betragen.
    • Bei Umbauten oder Bauten mit zusätzlichen Funktionsbereichen (z. B. Arena, Auslauf) muss die Gangbreite hinter Fress-Liege-Buchten bei beidseitiger Anordnung min. 2,5 m und bei einseitiger Anordnung min. 2,0 m betragen.
  • Abferkelstall:
    • Jeder Sau muss Nestbaumaterial zur Verfügung stehen
    • Bei Einzelhaltung muss die Abferkelbucht eine Bodenfläche von min. 7,5 m² aufweisen
    • Bei Gruppenhaltung muss jeder Sau zusätzlich min. 6 m² Bodenfläche zur Verfügung stehen, wenn der Gruppenbereich zusätzlich zur Bucht angeboten wird. Wird der Gruppenbereich durch Entfernen der Trennwände geschaffen und die Bucht steht nicht mehr zur Verfügung, muss jeder Sau min. 7,5 m² Bodenfläche zur Verfügung stehen.

 

Anforderungen an die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche

Für die Haltung von Zuchtsauen im Wartestall und Ebern muss die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche min. 20 % größer sein, als die TierSchNutztV vorgibt. Eine Neuerung betrifft die Vorgaben zur Flächenvorgabe für Absetzferkel, Zuchtläufer und Mastschweine. In diesen Bereichen kann in Zukunft zwischen drei Basisstufen gewählt werden.

 

EFP Basisstufe 1 (nur Umbauten)

Für Absetzferkel, Zuchtläufer und Mastschweine: +20% zur TierSchNutztV

EFP Basisstufe 2 (Um- und Neubauten)

Für Absetzferkel: + 30% zur TierSchNutztV Für Zuchtläufer und Mastschweine: +35% zur TierSchNutztV

EFP Basisstufe 3 (Um- und Neubauten)

Für Absetzferkel, Zuchtläufer und Mastschweine: +50% zur TierSchNutztV

Die Basisstufe beeinflusst die Höhe des maximal möglichen Zuschusses (Förderobergrenze).

 

Fördersätze und Förderobergrenzen

Der Fördersatz für Stallbauinvestitionen, die die oben beschriebenen Anforderungen einhalten, beträgt grundsätzlich 40 %.

Ein höherer Fördersatz kann im Einzelfall möglich sein. Grund dafür können ein vorhandener Junglandwirtestatus oder im Rahmen des Stallbaus zusätzliche spezifische Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz (z. B. Kot-Harn-Trennung) sein.

 

Für die Förderung von Aufzucht- und Mastställen variieren die Förderobergrenzen je nach Basisstufe:

EFP Basisstufe 1: 350.000 €

EFP Basisstufe 2: 450.000 €

EFP Basisstufe 3: 550.000 €

Für die Förderung im Bereich der Sauenhaltung beträgt die Förderobergrenze 550.000 €.

 

Allgemeine Anforderungen

Neben den oben beschriebenen spezifisch für die Schweinehaltung geltenden Anforderungen sind darüber hinaus die im AFP allgemein geltenden Vorgaben zu beachten. Diese beinhalten u. a.:

  • Vorwegbuchführung für min. 2 Jahre ist vorzulegen
  • Buchführungspflicht für min. 10 Jahre
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
  • Nachweis der bisherigen erfolgreichen Betriebsführung
  • Prosperitätsgrenzen sind einzuhalten
  • Viehbesatz nach Durchführung der Investition max. 2,0 GV/ha
  • Berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Betriebsführung sind nachzuweisen
  • Für die Junglandwirteförderung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem grünen Beruf nachzuweisen
  • Ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 100.000 € ist ein Baubetreuungsunternehmen hinzuzuziehen

 

Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung finden Sie auf der Webseite des HMLU.

Ist eine Investition im Bereich der Schweinehaltung sowie die Beantragung der AFP-Förderung geplant, wird empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt zur Beratung des LLH, zur zuständigen Bewilligungsstelle oder eines Baubetreuungsunternehmens zu suchen, um etwaige Fragen zu klären und eine betriebsindividuelle Planung zu unterstützen.

Das Beratungsteam Ökonomie und Verfahrenstechnik des LLH steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.