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02.10.2026rss_feed

Initiative Tierwohl: Weitere Ferkelaufzüchter können sich jetzt registrieren

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Seit Donnerstag, 1. Oktober 2026, können sich Ferkelaufzüchter für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Die dreiwöchige Registrierungsphase läuft bis zum 22. Oktober. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster.

 

Die Initiative Tierwohl (ITW) ermöglicht im Oktober eine weitere Registrierung von Ferkelaufzuchtbetrieben. Ferkelaufzüchter können sich vom 1. bis 22. Oktober 2026 für die Teilnahme anmelden. Bis einschließlich 26. Oktober können die Bündler die neuen Standorte in der Datenbank registrieren. Anders als bei der Ferkelerzeugung und der Schweinemast ist eine Registrierung für die Ferkelaufzucht aktuell noch notwendig, da diese noch bis längstens Ende April über den Ferkelfonds honoriert werden sollen und dies eine vorherige Budgetprüfung erfordert. Danach greift das Marktmodell, so dass Registrierungsphasen dann analog zur Ferkelerzeugung und Mast nicht mehr notwendig sind.

 

Programmstart ab November möglich

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2026, der spätestmögliche der 1. März 2027. Eine Auditierung ist ab November möglich. Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt. Vor der Zulassung erfolgt die Budgetprüfung. Neu registrierte Betriebe nehmen als nämliche Ferkelaufzüchter an der ITW teil – das heißt, die Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster.

 

Zahlung aus Ferkelfonds bis Ende April 2027

Die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gilt bis längstens zum 30. April 2027. Für Ferkel, die an ITW-Mäster geliefert werden, beträgt das Tierwohlentgelt bis dahin 4,50 Euro je Ferkel. Zum 1. Mai 2027 wird dann spätestens die Fondsfinanzierung durch die Finanzierung über den Markt abgelöst.


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