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16.06.2026rss_feed

ITW-Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter bis 26. Juni verlängert

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Die aktuelle ITW-Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter wird verlängert und läuft bis zum 26. Juni 2026. Bis Ende des Jahres können neu einsteigende Betriebe noch Tierwohlentgelt aus dem Fonds erhalten. Ziel der ITW ist der Lückenschluss zur Nämlichkeit.

 

Die laufende ITW-Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster liefern, wird verlängert. Das hat die Initiative Tierwohl (ITW) heute bekannt gegeben. Statt wie ursprünglich geplant bis zum 20. Juni haben Ferkelaufzüchter nun bis zum 26. Juni 2026 Zeit, sich anzumelden und noch bis mindestens Ende 2026 Tierwohlentgelt aus dem Ferkelfonds zu erhalten. Laut ITW sei die Phase erfolgreich angelaufen; interessierten Erzeugern werde nun noch etwas mehr Zeit eingeräumt, um sich zu informieren und die Teilnahme anzustoßen.

 

Das sind die Rahmenbedingungen

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt für neue Betriebe ist der 1. Juli 2026, der spätestmögliche der 1. Oktober 2026. Die Teilnahme ist grundsätzlich unbefristet, eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds besteht jedoch nur bis zum 31. Dezember 2026. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vorherige Budgetprüfung. Alle neuen Betriebe nehmen als sogenannte nämliche Ferkelaufzüchter teil: Die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist an die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster geknüpft. Ferkelaufzuchtbetriebe sollten daher vor der Anmeldung sicherstellen, dass ihre Tiere an einen ITW-Teilnehmer vermarktet werden.