Sachsen: Neue ASP-Sperrzonen im Landkreis Görlitz eingerichtet

Aktuelle Restriktionszonen in Sachsen zur Afrikanischen Schweinepest mit den aktuellen aktiven Fallzahlen | Stand: 3. April 2026 | Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0
Nach dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in den Königshainer Bergen hat die Landesdirektion Sachsen neue Sperrzonen im Landkreis Görlitz zur Bekämpfung der Tierseuche festgelegt. Daneben sollen eine intensive Fallwildsuche und die verstärkte Bejagung von Schwarzwild eine weitere Ausbreitung verhindern.
Die Landesdirektion Sachsen hat nach der Bestätigung eines mit dem Virus der Afrikanischer Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweines Sperrzonen im Landkreis Görlitz festgelegt. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) heute mit. Das infizierte Tier war am 31. März 2026 in den Königshainer Bergen entdeckt worden.
Sperrzone eingerichtet
Um den Fundort wurde eine Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) mit einem Radius von etwa zehn Kilometern festgelegt. Das Restriktionsgebiet umfasst Flächen beziehungsweise Teilflächen der Gemeinden Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Markersdorf, Neißeaue, Quitzdorf am See, Schöpstal, Löbau, Niesky, Reichenbach/O.L., Vierkirchen und Waldhufen. Zusätzlich wurde eine Sperrzone I (Pufferzone) eingerichtet. Sie schließt westlich an den bestehenden Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen an und umgibt die neu ausgewiesene Sperrzone II.
Ausbreitung soll dringend verhindert werden
Neben der Einrichtung der Sperrzonen wird laut Sachsens Sozialministerin Petra Köpping zudem durch intensive Fallwildsuche und eine gezielte Bejagung von Schwarzwild versucht, das Infektionsgeschehen einzudämmen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Köpping appellierte an alle Schweinehalter in den betroffenen Gebieten, die Maßnahmen der Biosicherheit besonders streng einzuhalten, um eine Übertragung auf Hausschweine zu verhindern.
Weitere Schutzmaßnahmen angeordnet
In der Sperrzone II ordnet eine Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen eine intensive Suche nach verendetem Schwarzwild sowie eine verstärkte Bejagung an. Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, sich an der Jagd und der Fallwildsuche zu beteiligen. Erlegtes Wild, Wildbret und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen das Gebiet nicht verlassen. Für erlegte und beprobte Wildschweine wird bei unschädlicher Beseitigung eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro gezahlt. In beiden Sperrzonen gelten zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen, unter anderem strenge Biosicherheitsvorgaben für landwirtschaftliche Betriebe.
