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22.09.2025rss_feed

Erfolgreiche ASP-Bekämpfung: Sperrzonen im Landkreis Spree-Neiße fast vollständig aufgehoben

Gebietskulisse der ASP-Sperrzonen in Brandenburg vor (links) und nach Anpassung (rechts) ©MLEUV

Gebietskulisse der ASP-Sperrzonen in Brandenburg vor (links) und nach Anpassung (rechts) ©MLEUV

Vor fünf Jahren wurde im Landkreis Spree-Neiße der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Deutschland amtlich festgestellt. Lange Zeit war der gesamte Landkreis von ASP-Sperrzonen betroffen. Wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) in Brandenburg heute mitteilte, können diese nun fast vollständig aufgehoben werden.

 

Fünf Jahre nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße und dem ersten ASP-Fall in Deutschland überhaupt, werden die im Landkreis eingerichteten Restriktionszonen – die Sperrzonen I und II – bis auf einen ASP-Schutzkorridor vollständig aufgehoben und in freies Gebiet überführt. Das teilte das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) in Brandenburg heute in einer Pressemitteilung mit.

Demnach wurde in diesem Gebiet zuletzt am 18. April 2024 ein ASP-Ausbruch beim Schwarzwild amtlich festgestellt, danach sei dort kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Vor diesem Hintergrund hatte das Verbraucherschutzministerium einen Antrag zur Anpassung und Aufhebung der ASP-Restriktionszonen gestellt. Die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, haben dem Brandenburger Antrag zugestimmt.

 

Neue Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft

Der geänderte Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP tritt am morgigen 23. September 2025 in Kraft – ebenso wie die angepasste Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße. Somit wird die Sperrzone II, die sich nun auf den östlichen Bereich des ersten Zaunes des Schutzkorridors beschränkt, von 130 Quadratkilometer auf 11 Quadratkilometer und die Sperrzone I von 689 Quadratkilometer auf 263 Quadratkilometer reduziert.

 

Gebiet steht weiter unter Beobachtung

Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.

 

Schutzkorridor bleibt bestehen

Zur Verhinderung der Einwanderung von infizierten Wildschweinen wurde entlang der Landesgrenze zu Polen ein Schutzkorridor, bestehend aus zwei festen Zäunen, auf brandenburgischem Territorium errichtet. Die Barrierewirkung des Schutzkorridors muss auch weiterhin vollständig aufrechterhalten bleiben. Daher ist es besonders wichtig bei bestehenden Schutzzäunen die Tore geschlossen zu halten.