Stallumbau erleichtern: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat vereinfachte Regelungen für den Stallumbau auf den Weg gebracht. Als Teil eines Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Genehmigungshürden abgebaut und Investitionen in das Tierwohl erleichtert werden.
ISN: Die anvisierten Baurechtsänderungen sind aus Sicht der Tierhalter genau richtig, da sie trotz des weiterhin engen gesetzlichen Korsetts die Stall(um)baubremse ein gutes Stück lösen und dringend benötigte Flexibilität schaffen. Am Ende ist es entscheidend, dass ein Gesamtpaket für echte Planungs- und Investitionssicherheit entsteht.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf, den das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegt hat, soll das Städtebau- und Raumordnungsrecht modernisieren. Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mitteilt, profitieren davon auch die Tierhalter durch vereinfachte Regelungen für den Stallumbau.
Umbau auch für ältere Ställe wieder möglich
Auf Initiative des BMLEH wird der Umbau von Tierställen künftig wieder möglich, die vor 2013 errichtet wurden und wegen einer damals erfolgten Rechtsänderung nicht hätten umgebaut werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sich durch die Maßnahmen die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Zudem ist künftig auch ein Wechsel der gehaltenen Tierart im Stall zulässig.
Breher: Tierwohl darf nicht am Genehmigungsrecht scheitern
Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMLEH, betont die Bedeutung der Neuregelung: Damit Tierwohl kein Lippenbekenntnis bleibt, muss es auch genehmigungsrechtlich möglich sein, Ställe zu modernisieren.
Ziel sei es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Landwirte investieren und ihre Tiere besser halten können.
Bürokratie soll abgebaut werden
Bislang stehen Landwirte, die ihre Ställe an veränderte gesetzliche Vorgaben und Verbraucherwünsche anpassen wollen, vor großen bürokratischen und finanziellen Herausforderungen. Durch den Beschluss werden nun zahlreiche unnötige Auflagen aufgehoben. Dazu gehört der Wegfall der bisherigen Koppelung der Zulässigkeit eines Umbaus an die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Zudem ist unter bestimmten Bedingungen künftig anstelle eines Umbaus auch ein Rück- und Neubau (Ersatzbau) zulässig, wenn der neue Standort im räumlichen Zusammenhang mit der zurückzubauenden Anlage steht.
Die ISN meint:
Die anvisierten Änderungen im Baurecht sind aus der Sicht der tierhaltenden Betriebe genau richtig! Das Korsett der genehmigungsrechtlichen Vorgaben bleibt für die tierhaltenden Betriebe zwar weiterhin eng, z.B. aufgrund des Immissionsschutzes. Aber die geplante Maßnahme schafft deutlich mehr Flexibilität und Luft und wird dazu beitragen, die fest angezogene Stall(um)baubremse ein gutes Stück zu lösen. Zudem wird an den anderen genehmigungsrechtlichen Baustellen - wie den Vorgaben zum Immissionsschutz - ja parallel auch noch gearbeitet. Aus Sicht der ISN besteht Zuversicht, dass hier etwas im Gesamtpaket entsteht, welches den tierhaltenden Betrieben endlich die benötigte Planungs- und Investitionssicherheit und somit eine echte Entwicklungsperspektive bietet. Daumen hoch!

