Systemwechsel im Düngerecht? Agrarministerkonferenz erteilt Prüfauftrag für Rote Gebiete
Auf der Agrarministerkonferenz in der vergangenen Woche wurde u.a. intensiv über die Zukunft des Düngerechts beraten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll untersuchen, ob im Rahmen eines neuen Düngerechts auf die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten verzichtet werden kann. Die Neukonzeption soll möglichst zur Düngesaison 2027 vorliegen. Gleichwohl wird eine Übergangsregelung für die Roten Gebiete als notwendig erachtet, berichtet Agra Europe.
Bund und Länder halten sich die Möglichkeit eines Systemwechsels in der Düngepolitik offen. Die Agrarministerkonferenz (AMK) verständigte sich am Freitag (20.3.) in Bad Reichenhall darauf zu prüfen, künftig auf die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zu verzichten. Dabei soll auch die Möglichkeit ausgelotet werden, ob das Düngerecht regionalisiert werden kann. Zur Klärung der anstehenden offenen Fragen soll eine hochrangige Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Deren Ergebnisse sollen mit Verbänden aus Landwirtschaft, Umweltschutz und der Wasserwirtschaft abgestimmt sowie mit der EU-Kommission erörtert werden. Abschließen will man die Arbeiten möglichst bis zum Beginn der Düngesaison 2027.
Neues Düngerecht ohne Rote Gebiete?
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nannte den Zeitplan sehr ambitioniert
. Man werde mit Hochdruck
an die Arbeit gehen, versicherte der Minister in der Pressekonferenz zum Abschluss des Treffens. Ähnlich äußerte sich die bayerische Ressortchefin und AMK-Vorsitzende Michaela Kaniber. Für sie ist eine Neuregelung des Düngerechts ohne Rote Gebiete vorstellbar und der Zeitrahmen machbar. Auch Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Agrarminister Dr. Till Backhaus plädierte für eine Abkehr von den Roten Gebieten. An ihre Stelle müsse Bedarfsgerechtigkeit
im Düngerecht treten. Anstatt Rote Gebiete auszuweisen, müsse man in Zukunft Rote Betriebe
identifizieren, von denen eine Belastung des Grundwassers ausgehe, so die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte.
Bund arbeitet an neuer Verordnung zu Gebietsausweisung
Das wird offenbar auch im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) so gesehen. Dort arbeitet man an einer Verordnung zur Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten, um den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung zu tragen. Diese Verordnung soll an die Stelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) treten und den Ländern als Rechtsgrundlage für die mögliche Ausweisung ihrer Roten Gebiete dienen. Der Vollzug der dort geltenden strengen Düngeregeln ist mit dem Gerichtsurteil vom Oktober 2024 zu nitratbelasteten Gebieten in Bayern in allen Bundesländern außer Kraft. Das BMLEH will noch vor der Sommerpause einen beschlussreifen Entwurf für eine Gebietsausweisungsverordnung vorlegen.
Forderung nach Praktikabilität und weniger Bürokratie
Die Agrarministerkonferenz bekräftigt in dem Beschluss ihre Forderung, dass die Düngepolitik in Zukunft praktikabler, kontrollierbarer und wirksamer
gestaltet werden müsse. Dabei seien die Betriebe von einem Großteil der erheblichen Bürokratielasten zu befreien. Gleichzeitig müsse der Gewässerschutz konsequent vorangebracht werden.

