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08.10.2026rss_feed

TA Luft: Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Umsetzungsfristen auf Ende 2029

Das Kabinett hat die Verlängerung für Umsetzungsfristen der TA Luft bis Ende 2029 beschlossen ©ISN, Canva

Das Kabinett hat die Verlängerung für Umsetzungsfristen der TA Luft bis Ende 2029 beschlossen ©ISN, Canva

Die Bundesregierung nimmt Druck von den tierhaltenden Betrieben bei der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen. Das Kabinett hat beschlossen, dass die Umsetzungsfristen für eine Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen um bis zu drei Jahre verlängert werden sollen, berichtet AgE.

ISN: Die Fristverlängerung ist zwingend nötig. Wichtig ist es nun auch, den Blick auf die europäischen Entscheidungsprozess zu richten und einen europäischen Gleichschritt anzustreben.

 

Die Umsetzungsfristen für die Nachrüstung von Stallanlagen sollen bis Ende 2029 verlängert werden. Eine entsprechende Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat das Kabinett am gestrigen Mittwoch (7.10.) beschlossen. Diese Entscheidung war schon länger erwartet worden.

 

Doppeltes Nachrüsten soll vermieden werden

Dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) zufolge vermeidet die auf den Weg gebrachte Neuregelung, dass Tierhalter zunächst in die Umsetzung bestehender Anforderungen der TA Luft investieren und später aufgrund neuer europäischer Vorgaben erneut nachrüsten müssen. Das BMLEH betonte, man habe sich gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMUKN) erfolgreich für eine praxisnahe und pragmatische Lösung im Sinne der Tierhalter eingesetzt.

 

Anpassung mit Blick auf den UCOL-Beschluss

Hintergrund ist ein anstehender Durchführungsbeschluss der Europäischen Union zu EU-weit einheitlichen Umweltstandards für die Schweine- und Geflügelhaltung (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock, UCOL). Aus diesem Beschluss können sich nach Ministeriumsangaben neue Anforderungen für die Tierhaltung ergeben. Die Fristverlängerung für Stallanlagen erfolgt unabhängig von der nationalen Umsetzung des UCOL-Beschlusses. Sie ist enthalten in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von BVT (Beste Verfügbare Techniken)-Schlussfolgerungen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

 

Die ISN meint:

Die Verlängerung der Umsetzungsfristen ist zwingend notwendig und wurde von uns lange gefordert. Die meisten in der TA Luft aktuell vorgesehenen Emissionsminderungsmaßnahmen sind für bestehende Stallanlagen weitestgehend nicht umsetzbar oder unverhältnismäßig. Die Beibehaltung der Umsetzungsfristen wäre ein bürokratischer Wahnsinn, da die EU-Standards ebenfalls vor der Tür stehen und ein Betrieb ggf. noch einmal umbauen müsste. Wichtig ist, dass nun auch noch der Bundesrat zustimmt.

Entscheidend ist auch, dass die zukünftige Umsetzung der UCOL-Vorgaben in Deutschland praxisnah und verhältnismäßig erfolgt.