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11.07.2025rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bundesrat unterstützt Fristverschiebung und grundsätzliche Überarbeitung

Der Bundesrat begrüßt die Fristverschiebung für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ©ISN/Jaworr, BMEL

Der Bundesrat begrüßt die Fristverschiebung für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ©ISN/Jaworr, BMEL

Der Bundesrat stimmt heute einer Entschließung zu, in der die Fristverschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) begrüßt und die Bundesregierung zur grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes aufgefordert wurde. Eine Entschließung zur Aufhebung des Gesetzes bekam keine Mehrheit.
ISN: Die Kritikpunkte am THKG sind angekommen – die Entschließung ist voll und ganz zu unterstützen.

 

In seiner heutigen Plenarsitzung hatte der Bundesrat auch das THKG auf der Tagesordnung. Zur Abstimmung stand eine Entschließungsempfehlung aus dem Agrarausschuss des Bundesrates. Während der Aufforderung an die Bundesregierung, das THKG aufzuheben, nicht zugestimmt wurde, begrüßte der Bundesrat eine Fristverschiebung bzw. eine Verlängerung der Übergangsregelung um 7 Monate auf den 1. März 2026. Die Verlängerung sollte jedoch nur der erste Schritt sein, heißt es in der beschlossenen Entschließung. Im zweiten Schritt müssen die Knackpunkte angegangen werden.

 

Konkret wurden u.a. folgende Knackpunkte des THKG in der Entschließung beschrieben:

  • Der beschränkte Geltungsbereich (Frischfleisch von Mastschweinen)
  • Fehlende Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen in den Haltungsstufen 3 und 4
  • Fehlendes Finanzierungskonzept
  • Unnötiger Aufwand zur Auslobung des Mindeststandards als Haltungsform Stall
  • Fehlende Einbindung privatwirtschaftlicher Zertifizierungssysteme
  • Benachteiligung inländischer Erzeuger
  • Fehlende Möglichkeit zum Downgrading

 

Zu viel Bürokratie

Der Bundesrat bemängelt in seiner Entschließung zudem den hohen Vollzugs- und Bürokratieaufwand für die Länderbehörden und fordert diesen auf das notwendige Maß zu beschränken. Konkret fordert der Bundesrat in diesem Zusammenhang eine Rückkehr zu zielgerichteten anlassbezogenen Kontrollen - auch um den bürokratischen Aufwand für Tierhaltungs- und Lebensmittelbetriebe zu begrenzen.

Neben den Reden von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte aus Niedersachsen und den Beiträgen der Landwirtschaftsminister Peter Hauk aus Baden-Württemberg und Sven Schulze aus Sachsen Anhalt zeigte die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Breher die Sichtweise der Bundesregierung zum THKG im Plenum vor.

 

Die ISN meint:

Unsere Argumente zur grundsätzlichen Überarbeitung des THKG sind in der Politik angekommen. Viele unserer Kritikpunkte an dem Gesetz sind von den Rednern – insbesondere auch Minister Peter Hauk aus Baden-Württemberg – in der heutigen Plenarsitzung angesprochen worden. Dabei konnte man trotz unterschiedlicher Blickwinkel der Rednerinnen und Redner auf das Gesetz eine hohe Übereinstimmung zum weiteren Weg erkennen. Diesen hat Staatssekretärin Silvia Breher in ihrer Rede klar dargestellt. 1. Schritt: Fristverschiebung. 2. Schritt: grundsätzliche Überarbeitung des THKG, damit es auch tatsächlich einen Mehrwert bringt und von Beginn an praktikabel für die Landwirtschaft und die nachgelagerten Stufen der Kette ist. Insofern können wir die Entschließung des Bundesrates: Keine Abschaffung, aber eine Verschiebung und grundsätzliche Überarbeitung voll und ganz unterstützen.