Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll erst 2027 starten

Das THKG soll noch einmal verschoben werden - neuer Starttermin soll der 01.01.2027 sein ©ISN/Jaworr, BMLEH, Deutscher Bundestag/Marco Urban, Canva
Die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) steht schon länger im Raum – jetzt soll sie kommen. Neuer Starttermin für die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung soll der 01. Januar 2027 sein.
ISN: Dass nun etwas passiert, wird höchste Zeit! Jetzt müssen die vielen Konstruktionsfehler schnellstmöglich behoben werden und gemeinsam mit der Wirtschaft Lösungen entwickelt werden, die bis ins Detail tragfähig sind.
Der Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll erneut verschoben werden. Das steht seit heute fest. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) wurde in den vergangenen Monaten bereits mehrfach angekündigt, dass eine weitere Verschiebung notwendig sei. Zuletzt hatte die parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher auf dem Fachforum tierische Veredelung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) Ende November erklärt, dass das THKG in seiner aktuellen Fassung nicht in Kraft treten könne, es aber auch unmöglich wäre, die notwendigen inhaltlichen Änderungen bis kommenden März umzusetzen.
Auch Kennzeichnungspflicht für Außer-Haus-Verzehr kommt
Wie die Lebensmittelzeitung (LZ) heute berichtet, sollen sich Union und SPD nun auf das weitere Vorgehen geeinigt haben. Die Beratung über ein entsprechendes Verschiebungsgesetz steht in der kommenden Woche für Donnerstagabend (18.12.2025) in 1. Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit diesem Gesetz soll laut LZ der 01.01.2027 als neuer Starttermin für die Tierhaltungskennzeichnung festgelegt werden. Die Außer-Haus-Verpflegung soll zum 1. Juli 2027 integriert werden. Erst nach Beschluss des Verschiebungsgesetzes soll der Prozess der inhaltlichen Überarbeitung neu gestartet werden.
Gesetz soll grundlegend überarbeitet werden
In einer ersten Stellungnahme gegenüber Medienvertretern erklärte Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Tierschutzbeauftragter seiner Fraktion, dass die erneute Verschiebung mit der klaren Zusage verbunden werde, das Gesetz zuvor grundlegend weiterzuentwickeln. Die Verschiebung sei kein Aufschub, sondern ein Auftrag. Wir machen das System einfacher, fairer und wirksamer
, so Behrens.
Die ISN meint:
Dass nun etwas passiert, wird höchste Zeit! Sobald die Verschiebung von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen ist, müssen die zahlreichen Konstruktionsfehler des THKG schnellstmöglich behoben werden. Wo der Reparaturbedarf liegt, haben wir bereits mehrfach detailliert aufgezeigt. Nun erwarten wir, dass pragmatische Regelungen erarbeitet werden, die auch tatsächlich bis ins Detail praktikabel sind. Und das ziemlich zügig und vor allem gemeinsam mit den betroffenen Akteuren von Seiten der Wirtschaft! Denn mit Blick auf die Anpassung der bestehenden Vorgaben und der zusätzlichen Erweiterung ist das Zeitfenster bis zum 1. Januar 2027 nicht so lang, wie es einem vielleicht vorkommt. Wer das Gesetz verbessern und zugleich noch erweitern will, muss jetzt zügig handeln! Und an der Stelle ist noch deutlich Luft nach oben!
