Umbau Deckzentrum: Noch 6 Wochen bis zur nächsten Frist

Für einen Großteil der Sauenhalter läuft am 09.02.2026 die nächste Frist ab, denn bis dahin muss der Bauantrag für den Um- bzw. Neubau des Deckzentrums gestellt werden ©ISN/Jaworr, Canva
Die Umsetzung der neuen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Sauenhaltung rückt immer näher. Das Deckzentrum muss zum 9. Februar 2029 die zukünftigen Haltungsanforderungen erfüllen. Sollten hierfür genehmigungspflichtige bauliche Änderungen erforderlich sein, so muss bereits 3 Jahre zuvor – also zum 9. Februar 2026 – ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Diese Frist endet in sechs Wochen!
Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stehen insbesondere die Ferkelerzeuger vor großen baulichen und finanziellen Herausforderungen. Bereits drei Jahre nach in Kraft treten der Verordnung 2021, mussten alle Sauen haltenden Betriebe der zuständigen Veterinärbehörde bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen oder eine verbindliche Erklärung abgeben, falls die Sauenhaltung zum 9. Februar 2026 aufgegeben wird.
Bauantrag für Betriebs- und Umbaukonzept im Deckzentrum
In dem unverbindlichen Betriebs- und Umbaukonzept musste dargelegt werden, wie die neuen Haltungsvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für das Deckzentrum bis spätestens 2029 erfüllt werden sollen. Die genauen Vorgaben für die Sauenhaltung haben wir in einer Themenreihe im Sommer 2025 dargestellt. (>> schweine.net - Gruppenhaltung statt Kastenstand - Worauf es jetzt beim Umbau des Deckzentrums ankommt)
Um diese Anforderungen zu erfüllen sind häufig bauliche Anpassungen erforderlich – durch Eingriffe an der Gebäudesubstanz, Anbauvarianten oder auch Neubaumaßnahmen. Ein Bauantrag ist in diesen Fällen unumgänglich. Damit rückt die nächste wichtige Frist in greifbare Nähe: Der entsprechende Bauantrag für die Umsetzung des Haltungskonzepts für das Deckzentrum muss bis zum 9. Februar 2026 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Im Juli 2025 befand sich ein Großteil der Sauenhalter noch in der Planung zur Umsetzung der Haltungsvorgaben im Deckzentrum ©ISN
Die Zeit drängt
Die verbleibende Zeit bis zum 9. Februar 2026 ist knapp. Unsere Umfrage aus dem Sommer 2025 hat gezeigt, dass lediglich 17,3 % der Sauenhalter bis zu diesem Zeitpunkt die neuen Haltungsvorgaben im Deckzentrum bereits umgesetzt hatten. Ein Großteil der Betriebe befand sich vor einem halben Jahr noch in der Planung (64,6 %). Weitere 10,1 % waren noch unschlüssig. Der Handlungsbedarf ist also groß und die Zeit drängt! Um Übergangsregelungen weiterhin nutzen zu können und mögliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten daher alle erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag zeitnah zusammengestellt und der Antrag fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Netzwerken zum Erfahrungsaustausch
Um die Suche nach Lösungsansätzen aktiv zu begleiten und Sauen haltende Betriebe in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen, wurde im Rahmen unseres Netzwerks pigpoint die Arbeitsgruppe Umbau der Sauenhaltung
eingerichtet. Gleichgesinnte Landwirtinnen und Landwirte haben hier die Möglichkeit sich zu vernetzen und ihre Erfahrungen zu unterschiedlichen Haltungskonzepten austauschen.
Falls auch Sie Interesse an einer Mitarbeit in der Arbeitsgruppe haben, können Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle per E-Mail an isn@schweine.net melden.
Web-Seminarreihe im Januar
Darüber hinaus bieten wir im Januar eine mehrteilige Web-Seminarreihe für ISN-Mitglieder an. Welche Anforderungen müssen seitens des Gesetzgebers innerhalb welcher Fristen umgesetzt werden? Welche Potenziale bietet an dieser Stelle das Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung? Und wie können Lösungsansätze in der Praxis aussehen? Diesen Fragen möchten wir nachgehen.

