Umbau der Tierhaltung: Antragsfrist für investive Förderung wird bis 31. August 2026 verlängert

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat die Antragsfrist beim Bundesprogramm Umbau Tierhaltung nun doch noch einmal verlängert ©ISN/Jaworr, BMLEH/Thomas Trutschel/Photothek, Canva
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer hatte es bereits vor knapp zwei Wochen auf einer Veranstaltung in Niedersachsen angekündigt, nun wurde es aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) offiziell bestätigt: Die Antragsfrist für die investive Förderung des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung wird bis Ende August 2026 verlängert.
ISN: Die Verlängerung der Frist für die Antragstellung wird vor allem Sauenhaltern zugutekommen, die mit ihren Umbauvorhaben bereits weiter vorangeschritten sind. Für die Mehrheit der Schweinehalter bleibt jedoch auch dieser Zeitraum zu knapp. Daher sind die Bundesländer gefordert, zügig ausreichende, zugängliche und praktikable Folgeförderprogramme bereitzustellen, die nahtlos an das BUT anschließen.
Landwirte bekommen mehr Zeit, um ihre Anträge auf investive Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) teilte vergangene Woche mit, dass die Antragsfrist bis zum 31. August 2026 verlängert wird. Bislang sollte sie Ende April kommenden Jahres auslaufen. Eine entsprechende Neuregelung sei in Vorbereitung und werde in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mehr Zeit, um Baugenehmigung vorzulegen
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begründete die Entscheidung damit, dass es Zeit und Fleiß brauche, um die für die Antragstellung benötigte Baugenehmigung zu erhalten. Er wolle, dass Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Zudem erklärte er, sich dafür einzusetzen, dass die Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen werden.
Die ISN meint:
Wir begrüßen die Verlängerung der Antragsfrist. So haben insbesondere einige Sauenhalter, die mit ihrer Umbauplanung schon weiter fortgeschritten sind, noch die Chance auf Förderung. Für die meisten Schweinehalter reicht aber auch eine Fristverlängerung bis Ende August 2026 nicht aus – u.A. weil Genehmigungsverfahren sich hinziehen, wie auch Minister Rainer richtigerweise erkannt hat. Noch hilfreicher wäre es daher, wenn der Bauantrag statt der Baugenehmigung für die Antragstellung zur Investitionsförderung reichen würde.
Besonders wichtig wäre es aber nun, dass die Bundesländer schnell Anschlussförderprogramme zum BUT auf den Weg bringen, die für die Schweinehalter ausreichend, erreichbar und praktikabel sind. Insbesondere für die Sauenhalter, denen sehr hohe Investitionen durch neue Haltungsvorgaben für Sauen rechtlich verordnet wurden, ist das dringend notwendig. Wenn die Bundesländer nun zu lange auf das schauen, was der Bund macht und abwarten dann drohen sehr lange Förderlücken. Hier erwarten wir, dass Minister Rainer seinen Worten Taten folgen lässt und das Bundeslandwirtschaftsministerium eine koordinierende Rolle einnimmt.
