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15.12.2025rss_feed

Umsatzsteuerpauschalierung: Vorsteuerpauschale soll 2026 erneut sinken

©Bundesrechnungshof

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Laut einer Prüfung des Bundesrechnungshofs müsste der Durchschnittssatz bei der Umsatzsteuer für pauschalierende Landwirt 2026 auf 6,1% sinken, sonst könnte ein neues Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und die Wiederaufnahme des Beihilfeverfahrens drohen. Der Prozentsatz ist das Ergebnis der Berechnung des BMLEH, das jedoch der Veröffentlichung und Anwendung dieses Satzes widersprochen hat. Ob eine solche Anpassung erfolgen soll, werde derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft, berichtet Agra Europe.

ISN: Durch die erneute Absenkung wird die Umsatzsteuerpauschalierung für viele Landwirte endgültig finanziell nicht mehr tragbar sein und der Bürokratieaufwand für die Betriebe wird mit der Umstellung auf die Regelbesteuerung weiter zunehmen.

 

Der Bundesrechnungshof drängt darauf, den Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirt von aktuell 7,8% im kommenden Jahr auf 6,1% zu senken. Hintergrund ist eine Prüfung der Behörde, bei der besagter Steuersatz als Ergebnis der Berechnung für das Jahr 2026 ermittelt worden war.

 

BMLEH sieht Probleme bei der Berechnungsmethode

In der abschließenden Mitteilung der Rechnungsprüfer an das Bundesfinanzministerium (BMF) vom September ist zu lesen, dass die Berechnung des Steuersatzes durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) erfolgt ist, das jedoch der Veröffentlichung und Anwendung dieses Satzes widersprochen habe. Das BMLEH sieht demnach Probleme bei der Berechnungsmethode.

 

Bundesrechnungshof macht Druck

Für die Rechnungsprüfer ist die Lage indes klar: Das Umsatzsteuergesetz gibt nicht nur die Berechnungsmethode vor, sondern bestimmt in § 24 Absatz 5 UStG auch, dass bei damit ermittelten Abweichungen zum aktuell geltenden Prozentsatz das BMF den Satz durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates jeweils mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres entsprechend zu ändern hat. Ob eine solche Anpassung erfolgen soll, werde derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft, heißt es unisono auf Anfrage von AGRA Europe vom Berliner Finanz- und Agrarressort. Beide wollten sich zu dem laufenden Prozess nicht weiter äußern.

 

Rechnungsprüfer befürchten erneute Klage

Sollte es zu dieser Änderung nicht kommen, sieht der Bundesrechnungshof die Gefahr eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission und der Wiederaufnahme des Beihilfeverfahrens. Bereits 2020 war Deutschland von der Kommission diesbezüglich verklagt worden. Daraufhin schränkte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung ein, um die Klage erfolgreich abzuwenden: Seit 2022 dürfen Unternehmer die Durchschnittssatzbesteuerung nur noch anwenden, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 600.000 Euro beträgt. Zudem ist das BMF dazu verpflichtet, die Höhe des Durchschnittssatzes jährlich zu überprüfen. Das führte dazu, dass der Durchschnittssatz von damals 10,7% auf aktuell 7,8% im Jahr 2025 mehrfach gesenkt werden musste.

 

Landwirtschaftsministerium will Bürokratieentlastung

Wie ein Sprecher des BMLEH versicherte, verfolgt das Ministerium das Ziel, die Landwirte spürbar von unnötigen Bürokratielasten zu befreien, damit der Schreibtisch nicht länger die zeitaufwendigste Ackerfläche ist. Auch das Instrument der Umsatzsteuerpauschalierung diene insbesondere für kleinere landwirtschaftliche Betriebe als eine wichtige Entbürokratisierungs- und Vereinfachungsmaßnahme, betonte der Sprecher. Laut dem Bundesrechnungshof ist ein Bericht der Prüfung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet worden. Aktuell liege er im Rechnungsprüfungsausschuss, einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses, zur Beratung.

 

Die ISN meint:

Die erneute Kürzung der Umsatzsteuerpauschalierung wird für viele Betriebe einen spürbaren Einschnitt und finanzielle Verluste bedeuten. Für viele Landwirte wird die Umsatzsteuerpauschalierung durch eine erneute Absenkung des Pauschalierungssatzes finanziell nicht mehr tragbar. Die Umstellung auf die Regelbesteuerung führt für die Landwirte dann zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen für die Staatskasse steht. Statt Betriebe zu entlasten, wird hier wieder mal zusätzliche Bürokratie aufgebaut. Wir erwarten, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Kritik an der Berechnungsmethode und am überbordenden Bürokratieaufwand verstärkt hochhält, damit die weitere Absenkung des Pauschalierungssatz abgewendet werden kann.