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14.04.2026rss_feed

Wirtschaftsministerium bremst Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes aus

©ISN/Jaworr, BMLEH, Canva

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Die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes steckt erneut fest: Das Wirtschaftsministerium blockiert den Entwurf des Agrarressorts und stellt zentrale Punkte infrage. Damit gerät der ohnehin enge Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren weiter unter Druck.

 

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) hat nicht nur für viel Frust bei Schweinehaltern, sondern auch bei allen anderen Beteiligten, die es umsetzen müssen gesorgt – angefangen bei den Landesbehörden bis hin zur gesamten nachgelagerten Wertschöpfungskette Schweinefleisch. Fachliche Fehler, zu viel Bürokratie und fehlende Umsetzbarkeit in der Praxis haben dazu geführt, dass die aktuelle Bundesregierung den Umsetzungsstart der Kennzeichnung bereits zwei Mal vom August 2025 auf inzwischen Januar 2027 verschoben hat. Die Verschiebung wurde von fast alle Beteiligten in den Bundesländern und in der Wirtschaft inklusive der ISN als sinnvoll erachtet, aber nur mit grundlegenden Änderungen am Gesetz - diese hatte die Regierung im Januar 2026 angekündigt.

 

Wirtschaftsministerium stoppt Referentenentwurf

Wie Agra Europe (AgE) berichtet, sollte die Ressortabstimmung zum Entwurf für eine Neufassung des THKG einschließlich der Länder- und Verbändeanhörung eigentlich Ende April abgeschlossen sein. Doch nun tritt die von der Koalition angestrebte Neugestaltung des Gesetzes wieder einmal auf der Stelle. Im Rahmen der Ressortabstimmung hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf des Agrarressorts zunächst gestoppt und macht einen Leitungsvorbehalt geltend.

 

Wirtschaftsministerium bemängelt zwei essentielle Punkte

Dem Vernehmen nach werden in einem Leitungsvorbehalt an zwei Punkten Bedenken angemeldet: Zum einen bedeute die vorgesehene Ausdehnung der Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung eine zusätzliche Belastung für die beteiligte Wirtschaft. Zum anderen bezweifelt das Wirtschaftsministerium, dass es mit dem EU-Recht vereinbar ist, ausländische Ware in die Kennzeichnungspflicht einzubeziehen.

 

Zeitplan unter Druck

Wie es weitergeht, ist derzeit offen. Allerdings lässt der ohnehin enge Zeitplan kaum Spielraum, im Gesetzgebungsverfahren noch größere Schleifen zu drehen. Die SPD zeigt sich von den Einwänden des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums gegen den Entwurf des CSU-Landwirtschaftsministeriums überrascht. Ein für Donnerstag (16.4.) geplantes Fachgespräch, an dem unter anderem SPD-Fraktionschef Dr. Matthias Miersch teilnehmen soll, ist inzwischen fraglich.

 

Knapper Fahrplan bis Jahresende

Für die EU-Notifizierung sind drei Monate angesetzt. Unter der Voraussetzung, dass dabei alles glattgeht, soll der Kabinettsbeschluss am 12. August erfolgen. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 23. September terminiert, die erste Lesung im Bundestag für den 15. Oktober. In zweiter und dritter Lesung beschließen soll der Bundestag das Gesetz gemäß Zeitplan am 12. November, bevor dann die Länderkammer am 18. Dezember endgültig grünes Licht gibt.

 

Wirtschaft fordert ausreichend Vorlauf

Schon jetzt ist klar, dass die Neuregelung der Kennzeichnung umfangreiche Vorarbeiten etwa bei der Etikettierung erfordert. Um das zu gewährleisten, soll es großzügige Übergangsfristen für die Wirtschaft geben. Dort spricht man vor einem halben Jahr, die man vom endgültigen Gesetzesbeschluss bis zur Umsetzung brauche. Darüber wollen die zuständigen Berichterstatter von Union und SPD aller Voraussicht nach noch in dieser Woche sprechen.