Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind Sachkundeinhaber verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird.
Programm
Im Rahmen der Fortbildungsschulung werden die theoretischen Kenntnisse in Bezug auf die ordnungsgemäße Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration aufgefrischt bzw. aktualisiert.
Schulung durch den Schweinegesundheitsdienst (SGD)
Dr. med. vet. Sylvia Baier , LUFA Nord-West
Dr. med. vet. Laura Jahn, LUFA Nord-West
Dr. med. vet. Hendrik Nienhoff , LUFA Nord-West
Sie erhalten nach Teilnahme an der Schulung einen Nachweis, der auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen ist. Die Bescheinigung gilt auch als Fortbildungsnachweis für die Initiative Tierwohl (ITW).
Kosten
39,00 Euro
Anmeldeschluss
14.09.2023
Veranstaltungsort
Bezirksstelle Emsland
An der Feuerwache 14
49716 Meppen
Anmeldung
Anmeldung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen