Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl.
Der Verpflichtungszeitraum, in dem die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen, beträgt ein Jahr und beginnt mit dem 01. Dezember im Jahr der Antragstellung.
Bedingung für die Förderung ist u.a., dass jeder Neu-Antragsteller bzw. Ferkellieferant an einem Starterseminar für die Tierwohlförderung teilgenommen hat. Antragsteller, die widerholt an der Fördermaßnahme teilnehmen, können sich in dieser online-Veranstaltung über die aktuellen Grundlagen der Fördermaßnahme (Fördervoraussetzungen, Dokumentationen etc.) informieren.
Programm:
- 19.00 - 19.10 Uhr: Begrüßung (Dr. Heiko Janssen , LWK Niedersachsen)
- 19.10 - 20.30 Uhr: Grundlagen der Fördermaßnahmen T2 / T3 / T4 (Stefan Welp , LWK Niedersachsen)
Hinweise:
Die Veranstaltung findet online statt. Nach der Anmeldung und Registrierung wird Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung ein Teilnahmelink per E-Mail zugeschickt.
Anmeldeschluss ist der 25.09.2023.
Die Kosten für die Teilnahme betragen 10,00 €
Termine Starterseminare für erstmalig teilnehmende Landwirte:
- 12.10.2023 LBZ Echem
- 16.10.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
- 08.11.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
- 15.11.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen