Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl.
Der Verpflichtungszeitraum, in dem die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen, beträgt ein Jahr und beginnt mit dem 01. Dezember im Jahr der Antragstellung. Bedingung für die Förderung ist u.a., dass die beantragten Tiere von einem Betrieb stammen müssen, der an einer anerkannten Beratung zum Tierwohl in der Ferkelaufzucht bzw. bei der Haltung von Mastschweinen teilgenommen hat. Außerdem muss jeder Neu-Antragsteller bzw. Ferkellieferant an einem Starterseminar für die Tierwohlförderung teilgenommen haben.
Themenvorträge:
- Grundlagen der Fördermaßnahmen Schweine - Schwerpunkt T3
Sauenhaltung
- Gruppendiskussion: Umsetzung der Kriterien
- Notfallplan und Umgang mit Kranken und verletzten Tieren
- Reduzierung des Schwanzbeißrisikos- Schwachstellen finden und abstellen
- Betriebsrundgang - Schwerpunkt T3
Sauenhaltung
- Halten von unkupierten Schweinen – Erfahrungen und Tipps eines Schweinehalters
- Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
Veranstaltungsort:
Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
Hinweise:
Die Kosten für das Seminar betragen 200 € incl. Tagungsverpflegung und Mittagessen.
Anmeldeschluss ist der 28.09.2023.
Hier gehts zur Anmeldung.
Weitere Termine:
Starterseminare für erstmalig teilnehmende Landwirte
- 16.10.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
- 08.11.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
- 15.11.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
Informationsveranstaltung für seit längerem teilnehmende Landwirte
- 28.09.2023 online