ASP-NRW: Ausdehnung der Sperrzonen nach Hessen und Rheinland-Pfalz

Karte des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) über die ASP-Sperrzonen I (grün) und II (lila) in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz ©https://visualgeoserver.fli.de
Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen hat direkte Auswirkungen auf die benachbarten Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Aufgrund der jüngsten ASP-Funde im Raum Siegen-Wittgenstein (NRW) richten sowohl der hessische Lahn-Dill-Kreis als auch der rheinland-pfälzische Landkreis Altenkirchen neue Sperrzonen ein.
Im Zuge der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand wurden in Hessen und Rheinland-Pfalz neue Sperrzonen eingerichtet. Der Auslöser für die behördlichen Maßnahmen in beiden Bundesländern ist das ASP-Seuchengeschehen im nordrhein-westfälischen Kreis Siegen-Wittgenstein. In den Bereichen Kreuztal und Netphen wurden Anfang Mai mehrere positive Fälle nachgewiesen. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) hatte anschließend die Ausweitung der bestehenden Sperrzonen angekündigt. Daraufhin wurde auch von den benachbarten Landkreisen Altenkirchen in Rheinland-Pfalz und im Lahn-Dill-Kreis in Hessen die Einrichtung von ASP-Sperrzonen bei der EU beantragt.
Lahn-Dill-Kreis: Aufteilung in Sperrzonen I und II
Wie der Lahn-Dill-Kreis mitteilt, wurden nach Abstimmung mit dem hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie nach Bestätigung durch die EU am 22. Mai 2026 Teile des nördlichen Lahn-Dill-Kreises mit sofortiger Wirkung in die Sperrzonen I und II eingestuft. Die Sperrzone II (infizierte Zone) umfasst das unmittelbar betroffene Gebiet rund um den Fundort in NRW und ragt in den Lahn-Dill-Kreis hinein. Die angrenzende Sperrzone I dient als Pufferzone. Welche Gebiete konkret betroffen sind und welche Schutzmaßnahmen dort gelten, kann auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises nachgelesen werden.
Landkreis Altenkirchen: Sperrzone I als Vorsichtsmaßnahme
An den rheinland-pfälzischen Landkreis Altenkirchen rückt das aktuelle Seuchengeschehen inzwischen bis auf 12 Kilometer an die Kreisgrenze heran. Daher teilte der Landkreis mit, dass nach Genehmigung durch die EU-Kommission eine Allgemeinverfügung erlassen wurde, die seit dem 22. Mai 2026 gültig ist. Die dort eingerichtete Sperrzone I deckt einen etwa sieben Kilometer breiten Korridor zur Landesgrenze nach NRW ab und dient nach Angaben von Landrat Dr. Peter Enders als reine Vorsichtsmaßnahme, um ein Übergreifen der Tierseuche zu verhindern. Parallel dazu wird ein neuer ASP-Schutzzaun gebaut, der sich vom Wildenburger Land bis zum Stegskopf erstreckt.
