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03.03.2026rss_feed

Sachsen: EU-Kommission hebt letzte ASP-Sperrzone auf

Sachsen ist frei von ASP-Sperrzonen - nur der Schutzkorridor an der Grenze zu Polen bleibt als Sperrzone I erhalten (Quelle: https://www.tiergesundheit.sachsen.de)

Sachsen ist frei von ASP-Sperrzonen - nur der Schutzkorridor an der Grenze zu Polen bleibt als Sperrzone I erhalten (Quelle: https://www.tiergesundheit.sachsen.de)

Auch in Sachsen können die letzten ASP-Restriktionszonen dank erfolgreicher Bekämpfung aufgehoben werden. Die EU-Kommission hat der Aufhebung der letzten Sperrzone im Landkreis Bautzen zugestimmt, wodurch dieser nun frei von Beschränkungen ist. Dennoch wird die Tierseuchensituation in den Gebieten auch weiterhin intensiv überwacht und der Schutzkorridor an der polnischen Grenze bleibt weiter bestehen.

 

Die EU-Kommission hat der Aufhebung der letzten ASP-Sperrzone im Landkreis Bautzen zugestimmt. Durch den Wegfall der Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Bautzen werden auch die letzten moderaten Einschränkungen aufgehoben. Ein entsprechender Antrag Sachsens wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt und vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) der EU-Kommission angenommen. Laut Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping ist damit auch der letzte Hotspot der ASP wieder völlig frei von Beschränkungen.

 

Schutzkorridor an der Grenze zu Polen bleibt

Damit bleibt in Sachsen nur noch der Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen als Sperrzone I erhalten. Dieser Streifen zwischen zwei parallelen Zäunungen von 654,5 km² Fläche bleibt so lange erhalten, wie auch im benachbarten Polen noch eine ASP-Sperrzone besteht. Der Schutzkorridor dient der Kontrolle des aus dem Nachbarland einwandernden Schwarzwilds.

 

Letzter ASP-Fund liegt ein Jahr zurück – Überwachung läuft weiter

Im Landkreis Bautzen waren die letzten ASP-Fälle in Sachsen festgestellt worden. Der letzte am 5. Februar 2025. Dieser lief ein Jahr danach aus. Somit gilt Sachsen seit dem 5. Februar 2026 wieder als ASP-frei. Dennoch wird die Tierseuchensituation in diesen Gebieten auch weiterhin intensiv überwacht. Von allen erlegten sowie tot aufgefundenen Wildschweinen werden Proben genommen, die auf das ASP-Virus untersucht werden. Nach Wegfall aller im Rahmen der ASP-Bekämpfung angeordneten Einschränkungen können Jagdausübungsberechtigte gesund erlegte Wildschweine wieder unmittelbar verwerten, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Insgesamt wurden in den letzten fünfeinhalb Jahren 139.000 Wildschweinproben und knapp 100.000 Hausschweinproben durch die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) auf das ASP-Virus untersucht.

 

Bereits 500 km Zaun zurückgebaut

Der Rückbau der zu Einschränkung der Beweglichkeit der Wildschweine errichteten Zäune wird fortgesetzt. Von den insgesamt in den Sperrzonen errichteten 830 Kilometer Schutzzäunen wurden rund 500 Kilometer Zäunung bereits wieder entfernt. Nach einer Risikobewertung werden auch die Maßnahmen im Schutzkorridor gelockert. So wird die Westtangente des Zaunes geöffnet und die zur Verstärkung des Schutzkorridors errichtete mobile Schwarzwildbarriere wird schrittweise zurückgebaut. Der Freistaat hat für die ASP-Bekämpfung insgesamt rund 60 Millionen Euro aufgebracht.

 

Aufwandsentschädigung für Jäger bleibt in Sachsen erhalten

Auch ohne aktuelle ASP-Fälle gilt es wachsam zu bleiben. Jäger, Wanderer und Spaziergänger sind weiterhin aufgerufen, verendete Wildschweine dem örtlichen Veterinäramt zu melden. Die Aufwandsentschädigung für Anzeige und Mitwirkung bei Probenahme und Bergung bleibt in ganz Sachsen erhalten. Auch das sorglose Wegwerfen von Lebensmittelresten bleibt ein Tabu, denn das ASP-Virus kann auch über verarbeitete Wurst- und Fleischprodukte verbreitet werden. Schweinehalter sind verpflichtet, bei fieberhaften Erkrankungen der Schweine oder vermehrten Verendungen einen Tierarzt hinzuzuziehen, um gegebenenfalls eine meldepflichtige Seuche ausschließen zu lassen.


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