THKG: Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums liegt vor

Das bisherige THKG soll grundlegende überarbeitet werden - ein entsprechender Referentenentwurf liegt nun vor ©Canva, ISN/Jaworr, BMLEH
Nachdem der Start der Tierhaltungskennzeichnung Anfang des Jahres erneut verschoben wurde, liegt nun der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) zur inhaltlichen Anpassung des Gesetzes vor. Demnach soll unter anderem ausländische Ware in die Kennzeichnung einbezogen und Downgrading erleichtert werden, berichtet AgE.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) kommt zentralen Forderungen der Koalition und der Wirtschaft bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung nach. Laut einem Referentenentwurf des BMLEH für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll zum einen die Möglichkeit zum sogenannten Downgrading ausgeweitet werden, um Ware zu vermarkten, die nicht in einer höheren Haltungsstufe abgesetzt werden kann. Zum anderen soll die verpflichtende Kennzeichnung auch für ausländische Lebensmittel gelten.
Ausweitung auf weitere Absatzwege
Daneben sollen auch die frühen Lebensphasen in die Kennzeichnung einbezogen werden. Schließlich soll die Kennzeichnung auf Lebensmittel ausgedehnt werden, die vornehmlich über die Außer-Haus-Verpflegung, den Lebensmitteleinzelhandel, den Onlinehandel oder Metzgereien abgesetzt werden.
Fristverlängerung soll Überarbeitung dienen
Mitte Januar dieses Jahres hatte der Bundestag zum zweiten Mal die Frist für das Inkrafttreten des noch von der Ampelkoalition beschlossenen THKG verlängert, diesmal vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027. Der Zeitgewinn soll ermöglichen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten, praktikabler zu gestalten, Defizite zu beheben und den Geltungsbereich auszuweiten. Der Zeitplan für die Gesetzgebung ist knapp bemessen. Derzeit ist vorgesehen, die Ressortabstimmung Ende April abzuschließen. Zuvor ist die Länder- und Verbändeanhörung angesetzt.
Registrierungspflicht für höhere Stufen
Als schwierig zu nehmende Hürde könnte sich das Notifizierungsverfahren der EU-Kommission erweisen. Dafür sind drei Monate angesetzt. Unter der Voraussetzung, dass dabei alles glattgeht, soll der Kabinettsbeschluss inmitten der Sommerpause am 12. August erfolgen. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 23. September terminiert, die erste Lesung im Bundestag für den 15. Oktober. In zweiter und dritter Lesung beschließen soll der Bundestag das Gesetz gemäß Zeitplan am 12. November, bevor dann die Länderkammer am 18. Dezember endgültig grünes Licht gibt.
Meldepflicht als bürokratischer Knackpunkt
Als ein weiterer möglicher Knackpunkt könnte sich neben den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einbeziehung ausländischer Ware sowie des Downgradings die vorgesehene Registrierungspflicht erweisen. Dem Entwurf zufolge müssen Tierhalter mit einer höheren Haltungsstufe als Stall
, also Stall+Platz
, Frischluftstall
, Auslauf/Weide
oder Bio
dies der zuständigen Behörde in ihren jeweiligen Ländern melden. Die Mitteilung soll über das Herkunfts- und Informationssystem Tier erfolgen können. Die Meldepflicht soll auch für ausländische Betriebe gelten, zuständig soll für die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sein.
